Aufgaben der Abteilung Bürgerrecht
Die Abteilung Bürgerrecht führt bei der Einbürgerung ausländischer Staatsangehöriger alle Vorabklärungen durch und bereitet zusammen mit der Petitionskommission die Entscheide des Landrates vor.
Im Zusammenhang mit der Einbürgerung von Schweizer Bürgern im Kanton erteilt sie die kantonale Bewilligung zur Einbürgerung in der Gemeinde; gestützt darauf kann die Bürgergemeinde die Einbürgerungsversammlung durchführen. Hat die Bürgergemeinde die Kandidatinnen und Kandidaten ins Bürgerrecht aufgenommen, bereitet die Abteilung Bürgerrecht den Beschluss des Regierungsrats über die Erteilung des Kantonsbürgerrechts vor und unterbreitet diesen zum Entscheid.
Bei der erleichterten Einbürgerung (Einbürgerung ausländischer Ehepartner von Schweizerinnen oder Schweizern sowie von Kindern eines schweizerischen Elternteils, welche das Schweizer Bürgerrecht noch nicht besitzen) trifft die Abteilung Bürgerrecht die erforderlichen Vorabklärungen zu Handen des Bundes, welcher über die Einbürgerung entscheidet.