Aufgaben
Aufgaben BWH
Wir führen die Anordnungen der Staatsanwaltschaft, der Gerichte oder Vollzugsbehörden durch und kontrollieren die Weisungen und ambulante Behandlungen gemäss Artikel 44, 62, 87, 93 und 94 Schweizer Strafgesetzbuch.
Wir arbeiten nach den Standards und Vorgaben der Fachkonferenz für Bewährungshilfe Nordwest- und Innerschweiz.