Gefängnisse
Der Kanton Basel-Landschaft verfügt über 4 Gefängnisse: Arlesheim, Liestal, Muttenz und Sissach (vorübergehend geschlossen).
Die 4 Gefängnisse verfügen insgesamt über ca. 122 Plätze. Sie können die folgenden Kategorien von Freiheitsentzug anbieten:
Die 4 Gefängnisse verfügen insgesamt über ca. 122 Plätze. Sie können die folgenden Kategorien von Freiheitsentzug anbieten:
- Untersuchungshaft (Männer)
- Vollzug von kurzen Freiheitsstrafen (Männer)
- Frauen werden im Untersuchungsgefängnis Basel-Stadt (UG Waaghof) oder in einer separaten Abteilung des Gefängnisses Muttenz untergebracht
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr
Feiertage geschlossen
Feiertage geschlossen
Besuche:
Besuche sind möglich, wenn sie von der Verfahrensleitung bewilligt sind und den Betrieb nicht beeinträchtigen. Die Verfahrens- und Gefängnisleitung können auch besondere Bedingungen anordnen wie die Überwachung des Besuchs.
Die Besuchenden müssen sich mit einem amtlichen Ausweis mit Foto ausweisen.
Ihre Kleider und Taschen etc. können auf verbotene Gegenstände durchsucht werden.
Es dürfen keine persönlichen Effekten in den Besucherraum mitgenommen werden. Persönliche Besuche erfolgen immer hinter Trennscheibe; Ausnahmen können nur bei ausserordentlichen Umständen und unter entsprechenden Sicherheitsvorkehren (ggf. einschliesslich körperlicher Durchsuchung von Gefangenen und Besuchern) in Betracht gezogen werden.
In der Regel werden pro Besuch nur je 2 Personen zugelassen. Der Gefangene hat Anrecht auf einen Besuch pro Woche von der gleichen Person. Frühere Mitgefangene sind vom Besuchsrecht ausgeschlossen.
Es besteht kein Anspruch auf ein Einzelbesuchszimmer.
Wer versucht, unerlaubte Ware wie Drogen, Handy, Geld, alkoholische Getränke, gefährliche Gegenstände, in das Gefängnis zu schleusen, wird zukünftig vom Besuch ausgeschlossen. Strafrechtliche Anzeigen bleiben vorbehalten.
Besuche sind möglich, wenn sie von der Verfahrensleitung bewilligt sind und den Betrieb nicht beeinträchtigen. Die Verfahrens- und Gefängnisleitung können auch besondere Bedingungen anordnen wie die Überwachung des Besuchs.
Die Besuchenden müssen sich mit einem amtlichen Ausweis mit Foto ausweisen.
Ihre Kleider und Taschen etc. können auf verbotene Gegenstände durchsucht werden.
Es dürfen keine persönlichen Effekten in den Besucherraum mitgenommen werden. Persönliche Besuche erfolgen immer hinter Trennscheibe; Ausnahmen können nur bei ausserordentlichen Umständen und unter entsprechenden Sicherheitsvorkehren (ggf. einschliesslich körperlicher Durchsuchung von Gefangenen und Besuchern) in Betracht gezogen werden.
In der Regel werden pro Besuch nur je 2 Personen zugelassen. Der Gefangene hat Anrecht auf einen Besuch pro Woche von der gleichen Person. Frühere Mitgefangene sind vom Besuchsrecht ausgeschlossen.
Es besteht kein Anspruch auf ein Einzelbesuchszimmer.
Wer versucht, unerlaubte Ware wie Drogen, Handy, Geld, alkoholische Getränke, gefährliche Gegenstände, in das Gefängnis zu schleusen, wird zukünftig vom Besuch ausgeschlossen. Strafrechtliche Anzeigen bleiben vorbehalten.
Besuchzeiten
In der Regel Montag bis Freitag (ausgenommen Feiertage) für 1-2 Stunden, je nach betrieblichen Möglichkeiten.
Eine Anmeldung ist erforderlich; in Absprache mit der Gefangenenbetreuung können bei besonderen Gründen Besuche zu anderen Zeiten beantragt werden.
In der Regel Montag bis Freitag (ausgenommen Feiertage) für 1-2 Stunden, je nach betrieblichen Möglichkeiten.
Eine Anmeldung ist erforderlich; in Absprache mit der Gefangenenbetreuung können bei besonderen Gründen Besuche zu anderen Zeiten beantragt werden.
Persönliche Geschenke
- Kleider
- Raucherwaren (originalverschlossene Packungen)
- Geld
- Esspakete sind nur an Weihnachten und Ostern oder an Geburtstagen erlaubt und werden max. 5 Tage vor und 5 Tage nach diesen Tagen angenommen.
- Nicht erlaubt sind Selbstgebackenes, jegliche Art von Nüssen, alkoholische Getränke und Glasgebinde.
- Persönliche Geschenke für Insassen sind zur Kontrolle der Gefangenenbetreuung abzugeben. Diese leitet sie weiter an die Insassen.
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