398 - Liestal/ganzer Kanton: Vorsicht im Umgang mit den Fussball-Fähnchen an Autos

02.06.2008
Die Polizei Basel-Landschaft bittet im Zusammenhang mit den Fussball-Fähnchen, welche dieser Tage vermehrt an Autos angebracht sind, um Vorsicht.
Es gelten die folgenden, grosszügigen Spielregeln:
- Die Fähnchen dürfen in der seitlichen Ausdehnung die Seitenspiegel nicht überragen
- Die Fähnchen dürfen in keinster Weise die Sicht beeinträchtigen (z.B. für den Seitenblick)
- Die Fähnchen dürfen in keinster Weise die Verkehrssicherheit gefährden
Ansonsten verhält sich die Polizei Basel-Landschaft liberal und erwartet auch von den Fussballfans gesunden Menschenverstand.
Die Polizei Basel-Landschaft weist aber darauf hin, dass die Fähnchen-Halterungen ausdrücklich nicht für höhere Geschwindigkeit (über 80 km/h) geeignet sind und dass sich die Fähnchen zum Beispiel bei Fahrten auf der Autobahn lösen und Schäden verursachen können.
Dieser Tage gab es bereits einen Zwischenfall, als sich auf der Autobahn H18 in Muttenz BL bei einem Auto auf der Autobahn ein Fähnchen löste und dadurch ein dahinter fahrendes Fahrzeug beschädigt wurde. Verletzt wurde niemand, der Sachschaden beträgt rund 800 Franken und der Verursacher beging Fahrerflucht.
Im Falle eines Unfalles (zum Beispiel könnte auch ein Zweiradfahrer getroffen werden) oder von Beschädigungen aller Art wird der/die Verursacher/in von Gesetzes wegen zur Verantwortung gezogen.
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