Freiheitsstrafen

Die Dauer der Freiheitsstrafe beträgt in der Regel mindestens 6 Monate und maximal lebenslänglich. Nur ausnahmsweise werden vom Gericht kurze, unbedingte Freiheitsstrafen gesprochen.


Vollzug:
Die Freiheitsstrafe wird in einer Strafanstalt (Gefängnis) vollzogen, die im Strafvollzugskonkordat der Nordwest- und Innerschweiz betrieben wird.
Es gilt jeweils die Hausordnung des jeweiligen Gefängnisses.
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine Strafe von 20 Tagen bis max. 1 Jahr auch in Form von Electronic Monitoring vollzogen werden.
Die Rahmenbedingungen und z.B. die Urlaubsregelung richten sich nach den Regelungen des Strafvollzugskonkordats .


Wichtige Links
- Strafvollzugsgesetz
- Schweizerisches Strafgesetzbuch
- Verordnung Straf- und Massnahmevollzug BL
- Strafvollzugskonkordat der Nordwest- und Innerschweiz