Weisungen
Weisungen und Auflagen sind Verhaltensvorschriften an die verurteilte Person während des Straf- und Massnahmenvollzugs oder im Zusammenhang mit einer bedingten Strafe oder einer bedingten Entlassung. Sie werden vom Gericht oder von der Vollzugsbehörde angeordnet und von der Bewährungshilfe oder der zuständigen Straf- oder Massnahmeninstitution kontrolliert. Weisungen können insbesondere in den folgenden Lebensbereichen angeordnet werden:
- Berufsausübung
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- Aufenthalt
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- Verbot des Führens von Motorfahrzeugen
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- Verbot, Drogen und Alkohol zu konsumieren
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- Schadensersatz
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- ärztliche bzw. psychologische Betreuung
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Die Dauer der Weisungen entspricht im Zusammenhang mit einer bedingten Strafe oder bedingten Entlassung in der Regel der Dauer der Probezeit.
Wichtige Links
- Strafvollzugskonkordat der Nordwest- und Innerschweiz