Heiraten
Heiraten im Kanton Basel-Landschaft
Sie ist ein reiner Beurkundungsvorgang bei welchem die Willenserklärungen der Brautleute über den Abschluss der Ehe entgegengenommen wird. Die Trauung auf dem Zivilstandsamt hat wohl einen würdigen Charakter, sie ersetzt jedoch keine Zeremonie wie sie zum Beispiel bei religiösen Trauungen vorgesehen ist. Die Organisation solcher Zeremonien ist Sache der Brautleute.
Vorbereitung der Eheschliessung im Kanton Basel-Landschaft
Zuständig für das Ehevorbereitungsverfahren ist das Zivilstandsamt am Wohnsitz der Braut oder am Wohnsitz des Bräutigams.
Heiraten im Ausland
Wenn Sie im Ausland heiraten möchten, erkundigen Sie sich bitte bei der für das entsprechende Land zuständigen ausländischen Vertretung, welche Dokumente Sie für die Heirat benötigen. Darüber können Ihnen die schweizerischen Zivilstandsämter keine verbindliche Auskunft geben.
Namensführung nach der Eheschliessung
Erkundigen Sie sich bitte bevor Sie ins Ausland reisen auf dem Zivilstandsamt BL, Kirchgasse 5, 4144 Arlesheim, nach den Möglichkeiten der Namensführung nach der Heirat. Je nach Namenswahl ist vor der Heirat die Abgabe einer Namenserklärung hier in der Schweiz notwendig.
Nach der Heirat
Die Eheschliessung von Schweizerinnen und Schweizern ist mittels Eheurkunde (im Original) bei der zuständigen Schweizerischen Vertretung anzumelden.
Die Schweizerische Vertretung wird die Dokumente übersetzen, beglaubigen und an in die Aufsichtsbehörde im Zivilstandswesen des Heimatkantons weiterleiten, damit die Eheschliessung im Schweizerischen Personenstandsregister eingetragen werden kann.
Je nach Situation bleibt die Nachforderung weiterer Dokumente vorbehalten.
Geben Sie auf jeden Fall immer Ihren Heimatort und Ihre derzeit aktuelle Adresse an.