Heiraten

Heiraten im Kanton Basel-Landschaft

In der Schweiz werden Ehen auf dem Zivilstandsamt geschlossen. Religiöse Trauungen und Zeremonien sind freiwillig und dürfen erst nach der zivilen Heirat stattfinden.

Sie ist ein reiner Beurkundungsvorgang bei welchem die Willenserklärungen der Brautleute über den Abschluss der Ehe entgegengenommen wird. Die Trauung auf dem Zivilstandsamt hat wohl einen würdigen Charakter, sie ersetzt jedoch keine Zeremonie wie sie zum Beispiel bei religiösen Trauungen vorgesehen ist. Die Organisation solcher Zeremonien ist Sache der Brautleute.


 
Vorbereitung der Eheschliessung im Kanton Basel-Landschaft

Zuständig für das Ehevorbereitungsverfahren ist das Zivilstandsamt am Wohnsitz der Braut oder  am Wohnsitz des Bräutigams.

Für die Vorbereitung der Eheschliessung benötigt das Zivilstandsamt einen entsprechenden Antrag. Sie können diesen hier online ausfüllen. Das Zivilstandsamt wird Sie danach schriftlich über allenfalls zusätzlich notwendigen Dokumente für die Vorbereitung der Eheschliessung informieren.

Hier finden Sie Informationen zu unseren Traulokalen.


Bestellung von Eheurkunden Link zum Onlineschalter



Heiraten im Ausland

Wenn Sie im Ausland heiraten möchten, erkundigen Sie sich bitte bei der für das entsprechende Land zuständigen ausländischen Vertretung, welche Dokumente Sie für die Heirat benötigen. Darüber können Ihnen die schweizerischen Zivilstandsämter keine verbindliche Auskunft geben.


Namensführung nach der Eheschliessung

Erkundigen Sie sich bitte bevor Sie ins Ausland reisen auf dem Zivilstandsamt BL, Kirchgasse 5, 4144 Arlesheim,  nach den Möglichkeiten der Namensführung nach der Heirat. Je nach Namenswahl ist vor der Heirat die Abgabe einer Namenserklärung hier in der Schweiz notwendig.


Nach der Heirat

Die Eheschliessung von Schweizerinnen und Schweizern ist mittels Eheurkunde (im Original) bei der zuständigen Schweizerischen Vertretung anzumelden.

Die Schweizerische Vertretung wird die Dokumente übersetzen, beglaubigen und an in die Aufsichtsbehörde im Zivilstandswesen des Heimatkantons weiterleiten, damit die Eheschliessung im Schweizerischen Personenstandsregister eingetragen werden kann. 

Je nach Situation bleibt die Nachforderung weiterer Dokumente vorbehalten.      

Geben Sie auf jeden Fall immer Ihren Heimatort und Ihre derzeit aktuelle Adresse an.