Grundlagenwissen zum Tabak

Geschichte
Der Anbau und Konsum von Tabak stammt aus Süd- und Mittelamerika. Vor 500 Jahren brachten europäische Eroberer Tabakpflanzen nach Europa. Von Portugal und Spanien ausgehend, verbreitete sich die Sitte des Rauchens über ganz Europa. Tabak war ein teures Gut im 16. und 17. Jahrhundert, mit dem man viel Geld verdienen konnte.
Geraucht wurde zuerst Pfeife, im 18. Jahrhundert wurde vor allem von der sozialen Oberschicht Tabak geschnupft. Am Anfang des 19. Jahrhunderts kamen die Zigarren auf den Markt, die auch hauptsächlich von den Reichen konsumiert wurden. Tabak wurde als Genussdroge angesehen. Der Konsum nahm stetig zu.
Erst Mitte des 19. Jahrhunderts kam die Zigarette, wie wir sie heute kennen, auf den Markt. Durch die Zigarette wurde es erst möglich, in einem kurzen Zeitraum eine wirksame Dosis Nikotin durch den Tabakrauch aufzunehmen. Ausserdem waren Zigaretten auch für die unteren sozialen Schichten bezahlbar.
Tabak wird aus den Blättern der Tabakpflanze (Nicotiana tabacum) hergestellt. Konsumiert wird Tabak durch Rauchen, aber auch in Form von Schnupftabak oder Snus (fein gemahlener Tabak, der unter die Ober- oder Unterlippe gelegt wird). Ein wesentlicher Bestandteil von Tabak ist das suchterzeugende Nikotin. Im Tabakrauch sind etwa 4000 Substanzen enthalten. Dazu zählen krebserregender Teer, Kohlenmonoxid und weitere giftige Gase.
Quellen:


Gesetze
Das Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (Lebensmittelgesetz, LMG) befasst sich unter anderem auch mit alkoholischen Getränken sowie Tabak und anderen Raucherwaren (Genussmittel). Die Verordnung über Tabak und Tabakerzeugnisse (Tabakverordnung, TabV) enthält Definitionen betreffend den Tabak und die Tabakerzeugnisse und bestimmt die Anforderungen für ihre Abgabe an den Konsumenten.

Im Kanton Basel-Landschaft regelt das Kantonale Alkohol- und Tabakgesetz (KaATG) zum Schutz der Jugend den Verkauf von Tabakwaren sowie die Werbung im Kanton. So ist Plakatwerbung für Tabakwaren seit dem 1.1.2007 auf öffentlichem Grund, an und in öffentlichen Zwecken dienenden Gebäuden und Gebäudeteilen sowie auf ihren Arealen und auf Anlagen verboten. Werbung für Tabakwaren in öffentlichen Filmvorführungen, die für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren freigegeben sind, ist verboten. Im Weiteren regelt das KaATG das Abgabealter für Zigaretten. Dieses liegt im Kanton Basel-Landschaft bei 18 Jahren. Die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion kontrolliert die Verkaufsstellen und kann dazu Testkäufe durch Minderjährige vornehmen lassen. Seit 2010 sind die Tabakautomaten mit einem Sicherungssystem ausgerüstet, welches den Kauf von Zigaretten durch Minderjährige verhindert. Auf den 1.1.2020 wurde das KaATG ausgeweitet auf alle Produkte, die Tabak, den Wirkungstyp Cannabis oder Nikotin enthalten und zum Rauchen, Inhalieren nach dem Erhitzen, Schnupfen oder oralen Gebrauch bestimmt sind. 

Der Schutz vor Passivrauchen ist sowohl im Kantonalen Gastgewerbegesetz als auch im Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen geregelt.
Im Kanton Basel-Landschaft gilt ein totales Rauchverbot in geschlossenen öffentlichen Räumen inkl. Gastwirtschaftsbetrieben. Fumoirs sind nur erlaubt, wenn diese unbedient und räumlich abgetrennt sind und separat belüftet werden.
Wichtige FAQ zum Bundesgesetz und zu dessen Anwendung finden Sie hier.

Zahlen und Fakten
Im Kanton Basel-Landschaft rauchte im Jahr 2012 ein Viertel (24.8%) der Bevölkerung (der Schweizerische Durchschnitt liegt bei 28.2%). Es rauchen mehr Männer (29.6%) als Frauen (20.5%), und die höchste Prävalenz weisen die jungen Rauchenden (15-34 Jahre) mit 31.4% auf.
In der Schweiz sterben jährlich mehr als 9000 Personen vorzeitig an den Folgen des Tabakkonsums. Das sind rund 25 Todesfälle pro Tag. Die Kosten für medizinische Behandlungen auf Grund des Tabakkonsums belaufen sich auf 1.2 Milliarden CHF. Die Erwerbsausfallskosten betragen 3.8 Milliarden, und die durch Lebensqualitätsverlust bedingten Kosten werden mit 5 Milliarden CHF beziffert.
In der Schweiz wurden im Jahr 2014 rund 10.2 Milliarden Zigaretten verkauft, das sind ungefähr 512 Millionen Zigarettenpäckchen (ungefähr 74 Päckchen pro Jahr und Einwohner ab 15 Jahren).

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Leitung kantonales Tabakpräventionsprogramm
Fabienne Guggisberg
Bahnhofstrasse 5
4410 Liestal
Telefon: 061 552 56 14
E-Mail: [email protected]