FAQ's zum Gesetz zum Schutz vor Passivrauchen
Gültig ab 1. Mai 2010
Ausführliche Informationen auf der Internet-Seite des Bundesamtes für Gesundheit.
Gastwirtschaftsbetriebe
Welche Regeln gelten für Fumoirs in Gastwirtschaftsbetrieben?
Benötigen Gastwirtschaftsbetriebe eine Bewilligung für ihr Fumoir?
Sind in Baselland bediente Fumoirs in Gastwirtschaftsbetrieben erlaubt?
Was ist dem Servicepersonal in den unbedienten Fumoirs erlaubt?
Sind Raucherbetriebe in Baselland erlaubt?
Was gilt für Restaurants, Cafés, Bars und Discotheken?
Darf an privaten Veranstaltungen geraucht werden?
Darf in Club- und Vereinslokalen weiterhin geraucht werden?
Was muss ich tun, wenn in einer Gastwirtschaft geraucht wird?
Welches Amt in Baselland ist Ansprechpartner für den Passivrauchschutz in Gastwirtschaften?
Arbeitnehmerschutz
Was gilt am Arbeitsplatz?
Darf ein Betrieb einen Raucherraum einrichten?
Darf an Einzelarbeitsplätzen geraucht werden?
Der Rauch von rauchenden Mitarbeitern stört mich am Arbeitsplatz. Was kann ich tun?
Welches Amt in Baselland ist Ansprechpartner für den Passivrauchschutz in am Arbeitsplatz?
Öffentlich zugängliche Räume
Was ist ein "öffentlich zugänglicher" Raum?
Was ist ein "Raum" im Sinne des Gesetzes?
Wo darf nicht geraucht werden?
Was gilt im Strafvollzug und in Heimen?
Sind Raucherräume in öffentlich zugänglichen Gebäuden erlaubt?
Welche Bestimmungen gelten für Raucherräume in öffentlich zugänglichen Gebäuden?
Was muss ich tun, wenn in öffentlichen Räumen geraucht wird?
Welches Amt in Baselland ist Ansprechpartner für den Passivraucherschutz in öffentlich zugänglichen Räumen?
Weitere Fragen
Sieht das Gesetz Bussen bei Missachtung vor?
Was gilt für Privathaushalte?
Darf zu Hause geraucht werden, wenn mehr als ein Arbeitnehmender beschäftigt wird?
Was gilt im Freien?
Gastwirtschaftsbetriebe
Welche Regeln gelten für Fumoirs in Gastwirtschaftsbetrieben?
Ab 1. Mai 2010 darf in geschlossenen Räumen von öffentlich zugänglichen Gastwirtschaftsbetrieben inkl. Betrieben mit einer Saisonbewilligung (Minigolfanlagen, Schwimmbäder, Vereinswirtschaften mit Bewirtung Dritter, usw.) sowie Gelegenheitswirtschaften nicht mehr geraucht werden.
Dies gilt auch in Zelten, Wintergärten, Terrassen oder Eingangsbereichen, sofern mehr als die Hälfte der Wandfläche geschlossen ist.
Voraussetzungen für die Einrichtung eines Raucherraums (Fumoirs) sind:
a.
|
Der Raucherraum muss durch feste Bauteile von anderen Räumen dicht abgetrennt sein sowie über eine selbständig schliessende Tür verfügen und darf nicht als Durchgang in andere Räume dienen.
|
b.
|
Der Raucherraum muss mit einer ausreichenden Belüftung ausgerüstet sein. Wenn die natürliche Belüftung über die Fenster nicht ausreicht, braucht es eine mechanische Lüftung.
|
c.
|
Raucherräume müssen deutlich und an gut sichtbarer Stelle bei jedem Eingang als solche gekennzeichnet sein.
|
d.
|
Es dürfen in diesen Räumen keine Leistungen angeboten werden, die im übrigen Betrieb nicht erhältlich sind (z.B. Musik).
|
e.
|
Die Fläche des Raucherraumes darf höchsten einen Drittel der Gesamtfläche der Gasträume (ohne Lager, Küche, WC's etc.) betragen.
|
f.
|
Die Öffnungszeiten dürfen im Raucherraum nicht länger sein als im übrigen Betrieb.
|
g.
|
Die Gäste im Fumoir dürfen von niemandem (auch nicht von der Wirtin oder dem Wirt) bedient werden. Das heisst, dass keine Speisen und / oder Getränke serviert werden dürfen.
|
Benötigen Gastwirtschaftsbetriebe eine Bewilligung für ihr Fumoir?
Nein. Gastwirte müssen die geltenden Bestimmungen beim Betrieb eines unbedienten Fumoirs einhalten. Eine gesonderte Bewilligung ist aber nicht erforderlich.
Sind in Baselland bediente Fumoirs in Gastwirtschaftsbetrieben erlaubt?
Nein. Die kantonale Regelung im Gastgewerbegesetz ist strenger als das Bundesgesetz und lässt nur unbediente Fumoirs zu.
Was ist dem Servicepersonal in den unbedienten Fumoirs erlaubt?
Angestellte oder die Wirtsleute selber dürfen in unbedienten Fumoirs keine Gäste bedienen. Sie dürfen jedoch abräumen und reinigen. Wenn Angestellte in Raucherräumen arbeiten, müssen sie ihr Einverständnis dazu schriftlich im Arbeitsvertrag erklärt haben.
Sind Raucherbetriebe in Baselland erlaubt?
Nein. Die kantonale Regelung im Gastgewerbegesetz ist strenger als das Bundesgesetz und lässt nur unbediente Fumoirs zu.
Was gilt für Restaurants, Cafés, Bars und Discotheken?
Restaurants, Cafés, Bars und Discotheken sind öffentlich zugängliche Räume. Das Rauchverbot gilt deshalb grundsätzlich in Gastronomiebetrieben.
Darf an privaten Veranstaltungen geraucht werden?
Es kommt darauf an, wo die Veranstaltung stattfindet. In Räumen, in denen normalerweise ein Rauchverbot gilt, weil sie öffentlich zugänglich sind oder weil sie als Arbeitsplatz für mehrere Arbeitnehmende dienen, gilt das Rauchverbot auch während privaten Veranstaltungen. Räume in privaten Haushaltungen sind vom Gesetz ausgenommen.
Darf in Club- und Vereinslokalen weiterhin geraucht werden?
Grundsätzlich darf in Club- und Vereinslokalen geraucht werden. Wenn diese Lokale jedoch öffentlich zugänglich sind, d.h. grundsätzlich allen offen stehen, fallen sie unter das Gesetz. Ebenfalls unter das Gesetz fallen Lokale, in denen mehr als eine Person angestellt ist - egal, ob diese Lokale öffentlich zugänglich sind oder nicht. In diesem Fall handelt es sich um einen Arbeitsplatz für mehrere Personen.
Was muss ich tun, wenn in einer Gastwirtschaft geraucht wird?
Machen Sie die rauchenden Gäste auf das geltende Rauchverbot aufmerksam oder wenden Sie sich an den Wirt. Ist diese Intervention erfolglos, wenden Sie sich bitte an das Pass- und Patentbüro, Mühlegasse 14, 4410 Liestal, Telefon 061 552 58 67.
Welches Amt in Baselland ist Ansprechpartner für den Passivrauchschutz in Gastwirtschaften?
Das Pass- und Patentbüro, Mühlegasse 14, 4410 Liestal, Telefon 061 552 58 67.
Arbeitnehmerschutz
Was gilt am Arbeitsplatz?
An Arbeitsplätzen, die von mehreren Personen genutzt werden, ist das Rauchen grundsätzlich verboten, wobei der Begriff "Arbeitsplatz mehrerer Personen" weit auszulegen ist. Er umfasst Orte im Betrieb oder ausserhalb des Betriebs, an denen sich mehrere Arbeitnehmende dauernd oder vorübergehend zur Ausführung ihrer Arbeit aufhalten.
Darf ein Betrieb einen Raucherraum einrichten?
Arbeitgeber können Raucherräume einrichten. Personen, die in Räumen arbeiten, die an einen Raucherraum oder an einen Raucherarbeitsplatz angrenzen, dürfen nicht durch rauchbelastete Luft belästigt werden.
Darf an Einzelarbeitsplätzen geraucht werden?
Ja, wenn der Arbeitsplatz nur durch eine einzige Arbeitnehmerin oder einen einzigen Arbeitnehmer genutzt wird (keine Schichtarbeit oder Ablösung durch Teilzeitarbeiter) und die Hausordnung dies erlaubt. Der Rauch darf nicht zu anderen Arbeitsplätzen abziehen.
Ich fühle mich am Arbeitsplatz durch den Rauch von rauchenden Mitarbeitern belästigt. Was muss ich tun, um nachzuweisen, dass eine unzumutbare Belastung vorliegt?
Wo Rauch zu riechen ist, sind immer auch Schadstoffe vorhanden. Somit besteht für Sie keine Beweislast. Es sind keine Messungen erforderlich. Setzen Sie sich mit Ihrem Vorgesetzten und mit Ihren rauchenden Kollegen in Verbindung und suchen Sie gemeinsam eine Lösung.
Welches Amt in Baselland ist Ansprechpartner für den Passivrauchschutz am Arbeitsplatz?
Das Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit, Arbeitsinspektorat. Bahnhofstrasse 32, 4133 Pratteln, Telefon 061 552 77 77.
Öffentlich zugängliche Räume
Was ist ein "öffentlich zugänglicher" Raum?
Sie sind in Art. 1 des Bundesgesetzes zum Schutz vor Passivrauchen aufgelistet:
Öffentlich zugängliche Räume sind insbesondere:
a.
|
Gebäude der öffentlichen Verwaltung;
|
b.
|
Spitäler und andere Gesundheitseinrichtungen;
|
c.
|
Kinderheime, Altersheime und vergleichbare Einrichtungen;
|
d.
|
Einrichtungen des Straf- und Massnahmenvollzugs;
|
e.
|
Bildungsstätten;
|
f.
|
Museums-, Theater- und Kinoräumlichkeiten;
|
g.
|
Sportstätten;
|
h.
|
Restaurations- und Hotelbetriebe (einschliesslich nichtlandwirtschaftlicher Nebenbetriebe nach Art. 24b des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979) unabhängig von kantonalen Bewilligungserfordernissen;
|
i.
|
Gebäude und Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs;
|
j.
|
Verkaufsgeschäfte und Einkaufszentren.
|
Was ist ein "Raum" im Sinne des Gesetzes?
Die geltende Auslegung des Gesetzes besagt, dass ein Raum nicht mehr als geschlossen gilt, wenn weniger als die Hälfte der Wandfläche oder weniger als die Hälfte der Dachfläche geschlossen sind.
Wo darf nicht geraucht werden?
Das Rauchen ist im Prinzip in geschlossenen Räumen untersagt, die öffentlich zugänglich sind oder die mehreren Personen als Arbeitsplatz dienen. Öffentlich zugänglich sind sämtliche Räume, die grundsätzlich allen offen stehen, z.B. öffentliche Verwaltungsgebäude, Museen, Einkaufszentren, Restaurants oder Kinos. Auch Schulhäuser, Kindergärten und andere Bildungsstätten gehören zu den öffentlich zugänglichen Räumen. Als Arbeitsplatz gelten Räume, in denen sich Arbeitnehmende dauernd oder vorübergehend zur Ausführung ihrer Arbeit aufhalten (inklusive Sitzungszimmer und Cafeteria).
Was gilt im Strafvollzug und in Heimen?
In speziellen Einrichtungen, in denen sich Personen über längere Zeit aufhalten, dürfen die Verantwortlichen das Rauchen in den Zimmern erlauben. Es besteht jedoch kein Anspruch auf ein Raucherzimmer. Hingegen können Nichtrauchende im Strafvollzug und in Heimen verlangen, in einem Zimmer mit Rauchverbot untergebracht zu werden.
Sind Raucherräume in öffentlich zugänglichen Gebäuden erlaubt?
Ja. Raucherräume können eingerichtet werden.
Welche Bestimmungen gelten für Raucherräume in öffentlich zugänglichen Gebäuden
Der Betreiber oder die Betreiberin oder die für die Hausordnung verantwortliche Person muss dafür sorgen, dass der Raucherraum:
-
|
durch feste Bauteile von anderen Räumen dicht abgetrennt ist, nicht als Durchgang in andere Räume dient und über eine selbsttätig schliessende Tür verfügt;
|
-
|
mit einer ausreichenden Belüftung ausgestattet ist;
|
-
|
deutlich und an gut sichtbarer Stelle bei jedem Eingang als Raucherraum gekennzeichnet ist.
|
Was muss ich tun, wenn in öffentlichen Räumen geraucht wird?
Machen Sie die rauchenden Gäste auf das geltende Rauchverbot aufmerksam oder wenden Sie sich an den Besitzer oder Betreiber des Raumes. Wird immer wieder gegen das Rauchverbot verstossen und unternimmt der Betreiber nichts um dem Gesetz Achtung zu verschaffen, so wenden Sie sich bitte an die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion, Bahnhofstrasse 5, 4410 Liestal, Telefon 061 552 59 24.
Welches Amt in Baselland ist Ansprechpartner für den Passivraucherschutz in öffentlich zugänglichen Räumen?
Die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion, Bahnhofstrasse 5, 4410 Liestal,
Telefon 061 552 59 24, E-Mail [email protected]
Weitere Fragen
Sieht das Gesetz Bussen bei Missachtung vor?
Bei Missachtung des Budesgesetzes zum Schutz vor Passivrauchen sind Bussen bis zu 1'000 Franken vorgesehen für Rauchende wie auch für die für die Räume verantwortlichen Personen. Rauchende können bestraft werden, wenn sie in Räumen rauchen, in denen das Rauchen verboten ist. Die Betreiberinnen und Betreiber von Raucherräumen und Raucherlokalen machen sich strafbar, wenn die Räume nicht den Anforderungen entsprechen. Für Arbeitgeber, die gegen die Vorschriften über den Gesundheitsschutz der Angestellten verstossen, gelten weiterhin die im Arbeitsgesetz vorgesehenen Strafen.
Was gilt für Privathaushalte?
Privathaushalte sind vom Gesetz ausgenommen. Das Rauchen wird nicht eingeschränkt.
Darf zu Hause geraucht werden, wenn mehr als ein Arbeitnehmender beschäftigt wird?
Private Haushaltungen sind vom Gesetz ausgenommen. Es gilt auch kein Rauchverbot, wenn Arbeitnehmende dort arbeiten.
Was gilt im Freien?
Das Gesetz gilt nur für geschlossene Räume.
Back to Top