Medizinische Dienste
Die Abteilung Medizinische Dienste, mit dem Kantonsarzt und der Kantonszahnärztin, erfüllt die ihr durch das Gesetz übertragenen, hoheitlichen Aufgaben. Dazu gehören die Erteilung von Praxisbewilligungen für Ärzte/nnen, Zahnärzte/nnen und anderen Gesundheitsberufen. Gesetzlich vorgeschriebene Meldungen von Infektionskrankheiten werden entgegengenommen und falls nötig entsprechende Massnahmen eingeleitet. Der Dienst erteilt Kosten-Gutsprachen für ausserkantonale Hospitalisationen, kümmert sich um Fragen des Rettungswesens und engagiert sich für die Zahngesundheit der Bevölkerung, insbesondere der Kinder und der Jugendlichen.