Corona-Impfung

Covid-19 Impfungen

Der Kanton Basel-Landschaft setzt die Impfempfehlung der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF) und des Bundesamts für Gesundheit (BAG) für die Covid-19-Impfung für den Herbst und Winter 2023/2024 um. Die Covid-19-Impfung wird im Herbst/Winter für besonders gefährdete Personen empfohlen. Schwangere können nach individueller Abklärung eine Impfung erhalten. Allen weiteren Personen wird keine Covid-19-Impfung empfohlen. Der ideale Zeitpunkt für die Covid-19-Impfung liegt zwischen Mitte Oktober und Mitte Dezember. Weitere Infos dazu finden Sie hier

Aktuell stehen für eine Covid-19 Impfung folgende Möglichkeiten zur Verfügung: Sämtliche Impfstoffe sind im Zentrum für medizinische Dienstleistungen ZMD (Birsfelderstrasse 44, 4132 Muttenz) erhältlich. Zudem stehen in der Strichcode Apotheke in Sissach (Rheinfelderstrasse 16, 4450 Sissach) ebenfalls gesicherte Kapazität an Impfterminen mit den Impfstoffen von Moderna für über 16-Jährige zur Verfügung.

Zudem werden Covid-19 Impfungen von zahlreichen Arztpraxen und Apotheken angeboten (siehe grüne Buttons unten mit Listen der entsprechenden Praxen/Apotheken).

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Was ist für die Impfung mitzubringen?

  • Schweizer und ausländische Staatsbürger ab 5 Jahren mit einer schweizerischen obligatorischen Krankenversicherung
    • Nachweis: Identitätskarte oder Pass und Krankenkassenkarte (KVG Schweiz)
  • Ausländische Staatsbürger ohne schweizerische obligatorische Krankenversicherung, die in der Schweiz wohnen
    • Nachweis:  Identitätskarte oder Pass und Schweizerische Aufenthaltsbewilligung
  • Grenzgängerinnen und Grenzgänger ohne schweizerische obligatorische Krankenversicherung
    • Nachweis: Identitätskarte oder Pass und Nachweis der Arbeitstätigkeit eines Arbeitsgebers in der Schweiz
  • Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer ohne schweizerische obligatorische Krankenversicherung
    • Identitätskarte oder Pass
  • Ausländische Staatsbürger ohne schweizerische obligatorische Krankenversicherung, die nicht in der Schweiz wohnen aber die Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, Kinder oder Eltern und Schwiegereltern von Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer sind und im gleichen Haushalt leben
    • Nachweis: Identitätskarte oder Pass und Bestätigung unterschrieben von Ihnen sowie einer Auslandschweizerinnen oder einem Auslandschweizer, dass Sie Lebenspartner, Kind, Eltern oder Schwiegereltern sind und im selben Haushalt leben

Bitte beachten Sie, dass wir Personen, welche die obigen Bedingungen nicht erfüllen, trotz Erhalt eines Impftermins am Eingang des Impfzentrums abweisen müssen. Die Impftermine werden in solchen Fällen gelöscht.

Empfohlen wird die Impfung innerhalb 3 Monate nach Infektion. Frühestmöglich ist die Impfung aber erst 4 Wochen nach einer Infektion bzw. Isolationsende. Falls die Infektion mehr als 3 Monate zurückliegt liegt, wird empfohlen die Impfung sobald wie möglich zu machen.

Es ist nur eine Impfung notwendig, es können aber auch zwei Impfungen gemacht werden.*

Personen mit einer ärztlich diagnostizierten Immunschwäche sollten sich innerhalb 3 Monate nach durchgemachter Erkrankung zweimal impfen lassen

Bei weiteren Fragen: +41 61 522 52 52

*gewisse Länder verlangen bei der Einreise zwei Impfungen um als vollständig geimpft zu gelten

Nach einer Impfung kann es innerhalb weniger Tage zu milden Lokal- und Allgemeinreaktionen kommen, die in der Regel innerhalb von drei Tagen von selbst abklingen. Hierzu zählen z.B.:

  • Schmerzen, Rötung und Schwellung an der Einstichstelle
  • leichte grippale Beschwerden wie Abgeschlagenheit und Unwohlsein, Kopf-, Muskel- und Gliederschmerzen, Schüttelfrost, leichtes Fieber
  • Lymphknotenschwellung, z.B. in der Achse

Diese vorübergehenden Reaktionen sind in der Regel unbedenklich und ein Ausdruck der Auseinandersetzung des Organismus mit dem Impfstoff.

Bei Beschwerden, welche die oben genannten schnell vorübergehenden Lokal- und Allgemeinreaktionen übersteigen oder Sie nicht einordnen können, wenden Sie sich in an folgende Stellen:

  • Hausärztin oder Ihren Hausarzt
  • Telefonische Beratung Ihrer Krankenkasse
  • Telefonischer Notfalldienst

Wir leiten alle uns gemeldeten Nebenwirkungen an die swissmedic weiter.

Begeben Sie sich bei schweren Beeinträchtigungen umgehend in ärztliche Behandlung oder kontaktieren Sie die Notfallnummer 144.

 

Antworten zu weiteren häufig gestellten Fragen (FAQs) finden Sie hier.

Benötigen Sie eine telefonische Auskunft zum Coronavirus?

Infoline Coronavirus BAG:

+41 58 463 00 00
(Montag bis Freitag, 08.00 bis 18.00 Uhr)
 
Corona-Hotline Baselland:

061 552 25 25
(Montag bis Freitag: 08.30 bis 11.30 und 13.30 bis 16.30 Uhr)

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