Über uns

Dem Kantonsärztlichen Dienst untersteht die Bewilligung und Beaufsichtigung der Berufstätigkeit von Medizinal- und Gesundheitsberufen, sowie von stationären (Pflegeheimen), intermediären (Tages- und Nachtstätten) und ambulanten (Spitex) Einrichtungen.

Ein weiteres wichtiges Aufgabengebiet umfasst den Infektionsschutz und damit die Umsetzung des Epidemiengesetzes; dies beinhaltet die Schadensabwehr und –verhütung von übertragbaren Krankheiten.
Der Kantonsärztliche Dienst verantwortet die Mittelbewilligung für stationäre Drogentherapien und Substitutionsbehandlungen und spricht Kostengutsprachen für ausserkantonale Spitalaufenthalte aus.

Der Kantonsarzt präsidiert die Rettungskommission und ist in aussergewöhnlichen Lagen Mitglied des kantonalen Führungsstabs.