Naturgefahren

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Schutz vor Naturgefahren

Mit dem Schutz von Menschen und erheblichen Sachwerten vor Naturgefahren beschäftigen sich mehrere kantonale Fachstellen. Das Amt für Wald befasst sich mit Gefahrengrundlagen, Schutzwald und Schutzbauten in Bezug auf Rutschungen, Erosion und Steinschlag. Für Wassergefahren ist das Tiefbauamt zuständig.

Gefahrengrundlagen

Um angemessen auf Naturgefahren zu reagieren, muss erst die Gefährdung erkannt sein. Verschiedene Gefahrengrundlagen liefern entsprechende Informationen. Der Kanton verfügt über eine Gefahrenhinweiskarte sowie Naturgefahrenkarten und führt ein Ereigniskataster. Als zentrales Produkt zeigen die Naturgefahrenkarten auf, wo, in welchem Ausmass und mit welcher Wahrscheinlichkeit Siedlungen und Verkehrswege durch Naturgefahren bedroht sind. Sie liegen seit 2011 für alle Gemeinden im Kanton Basellandschaft vor.

Die Gefahrenhinweis- und Naturgefahrenkarten finden Sie im Geoview   unter dem Stichwort Naturgefahren. 

Schutzwald

Ein wichtiges Element im Schutz vor Naturgefahren bilden die Schutzwälder. Knapp ein Fünftel der kantonalen Wälder schützt direkt Siedlungen, Einzelhäuser und wichtige Verkehrswege vor Rutschungen und Steinschlag. Ein grosser Teil der übrigen Wälder übt zudem durch ihre wasser­regulierende und erosionshemmende Wirkung zusätzliche Schutzfunktionen aus. 

Schutzbauten

Wenn sich das Risiko durch raumplanerische oder biologische Massnahmen zu wenig reduzieren lässt, müssen technische Schutzbauten wie Steinschlagschutznetze erstellt werden.

Naturgefahrenereignisse melden

Um den Ereigniskataster möglichst lückenlos führen zu können, ist das Amt für Wald dankbar für Ereignismeldungen. Sie können per Telefon oder per Mail übermittelt werden.