Waldplanung

Das Amt für Wald beider Basel sorgt dafür, dass der Wald möglichst vielen unterschiedlichen Ansprüchen gerecht werden kann. Es erfasst und koordiniert die unterschiedlichen, an den Wald gerichteten Interessen in Waldentwicklungsplänen (WEP). Dies bezweckt die Wahrung der öffentlichen Interessen am Wald und sorgt für eine langfristig nachhaltige Nutzung des Waldes. Der WEP ist das Planungsinstrument des kantonalen Forstdienstes. Er wird gemeinsam mit den verschiedenen Anspruchsgruppen erarbeitet, hält die Ansprüche an den Wald fest und koordiniert diese räumlich. Der WEP wird überbetrieblich und eigentumsübergreifend über eine Planungsregion erstellt. Er umschreibt die forstlichen Zielvorstellungen und Entwicklungsabsichten. Wo Teile des Waldes mehreren Ansprüchen (Nutz-, Schutz- und Wohlfahrtsfunktion) genügen soll, können Konflikte entstehen. Mit dem WEP werden diese erkannt und gemeinsam nach Lösungen gesucht. 
Waldentwicklungspläne (WEP) in öffentlicher Auflage / kantonaler Vernehmlassung
WEP Riedbach - Vernehmlassung abgeschlossen
WEP Leimental - Vernehmlassung abgeschlossen
Waldentwicklungspläne (WEP) in Erarbeitung
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Rechtskräftige Waldentwicklungspläne (WEP)

Zusatzdokumente

- Glossar forstliche Fachbegriffe
- Einteilung Waldplanungsregionen und Jahr der WEP-Überprüfung