Arbeitnehmer- und Gesundheitsschutz
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben das Anrecht auf einen sicheren Arbeitsplatz. Es ist die Aufgabe der Arbeitgeberschaft, sie in ihrer Gesundheit während der Arbeit zu schützen.
Das Arbeitsgesetz schützt die Arbeitnehmenden vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen, welche mit dem Arbeitsplatz verbunden sind. Es enthält Vorschriften über den Gesundheitsschutz, über die Arbeits- und Ruhezeiten und sieht weitergehende Schutzmassnahmen für schwangere Frauen und stillende Mütter sowie für jugendliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor. Die Kantone sind für den Vollzug des Arbeitsgesetzes und deren Verordnungen zuständig. Diese Vorschriften gelten in der ganzen Schweiz einheitlich.
Die Vorschriften über die Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten gelten für alle Betriebe, die in der Schweiz Arbeitnehmende beschäftigen. Die Arbeitgeberschaften sind verpflichtet, zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den gegebenen Verhältnissen angemessen sind.