Flankierende Massnahmen, Schwarzarbeit und Vollzug Beschaffungsgesetz
Flankierende Massnahmen
Im Jahre 2004 wurden die sogenannten flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit eingeführt – diese sollen für ausgeglichene Wettbewerbsbedingungen zwischen inländischen und ausländischen Firmen sorgen und die Arbeitnehmenden vor missbräuchlicher Unterbietung der Schweizerischen Lohn- und Arbeitsbedingungen schützen.
Schwarzarbeit
Schwarzarbeit gemäss Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit (BGSA) wird als Verletzung von Melde- und Bewilligungspflichten in den Bereichen des Ausländer-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht definiert. Im Kanton Basel-Landschaft gelten nach dem kantonalen Gesetz über die Bekämpfung der Schwarzarbeit (GSA) zusätzlich auch Verletzungen von Melde- und Bewilligungspflichten in den Bereichen des Sozialhilfe- und des Arbeitsrechts als Schwarzarbeit.
Vollzug Beschaffungsgesetz
Mit Inkrafttreten der Teilrevision des Beschaffungsgesetzes am 1. Dezember 2015 wurde die Kontrollzuständigkeit im Bereich des Bauhaupt- und Baunebengewerbes direkt den Kontrollorganen der entsprechenden Gesamtarbeitsverträge zugewiesen. Eine Zuständigkeit des KIGA Baselland besteht im öffentlichen Beschaffungswesen für Kontrollen der Arbeitsbedingungen bei Aufträgen ausserhalb des Baugewerbes.