Flankierende Massnahmen, Schwarzarbeit und Vollzug Beschaffungsgesetz

Flankierende Massnahmen

Im Jahre 2004 wurden die sogenannten flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit eingeführt – diese sollen für ausgeglichene Wettbewerbsbedingungen zwischen inländischen und ausländischen Firmen sorgen und die Arbeitnehmenden vor missbräuchlicher Unterbietung der Schweizerischen Lohn- und Arbeitsbedingungen schützen.

Schwarzarbeit

Schwarzarbeit gemäss Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit (BGSA) wird als Verletzung von Melde- und Bewilligungspflichten in den Bereichen des Ausländer-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht definiert. Im Kanton Basel-Landschaft gelten nach dem kantonalen Gesetz über die Bekämpfung der Schwarzarbeit (GSA) zusätzlich auch Verletzungen von Melde- und Bewilligungspflichten in den Bereichen des Sozialhilfe- und des Arbeitsrechts als Schwarzarbeit.

Vollzug Beschaffungsgesetz

Mit Inkrafttreten der Teilrevision des Beschaffungsgesetzes am 1. Dezember 2015 wurde die Kontrollzuständigkeit im Bereich des Bauhaupt- und Baunebengewerbes direkt den Kontrollorganen der entsprechenden Gesamtarbeitsverträge zugewiesen. Eine Zuständigkeit des KIGA Baselland besteht im öffentlichen Beschaffungswesen für Kontrollen der Arbeitsbedingungen bei Aufträgen ausserhalb des Baugewerbes. 

Adresse
Kantonales Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA)
Bahnhofstrasse 32
4133 Pratteln

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Fachstelle Flankierende Massnahmen

Tel. 061 552 77 77

Fachstelle Schwarzarbeit

Tel. 061 552 77 77
           

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Fachstelle Submissionen

Tel. 061 552 77 77
 

Formulare

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