Vollzug Beschaffungsgesetz
Die Fachstelle Submissionen des KIGA Baselland kontrolliert die Lohn- und Arbeitsbedingungen der Auftragnehmer im Rahmen des Vollzugs des kantonalen Gesetzes über öffentliche Beschaffungen ausserhalb des Baugewerbes.
Die Auftraggeber sind aufgefordert, bei Baudienstleistungen verpflichtet, der Fachstelle Kopien von rechtskräftigen Zuschlagsentscheiden zu übermitteln. Die Auftraggeber sind der Kanton, die Gemeinden und die Träger kantonaler oder kommunaler Aufgaben.
Der Zuschlagsentscheid hat für die Kontrolle nachfolgende Informationen zu enthalten:
- Name Auftraggeber
- Name Auftragnehmer
- Namen allfälliger Subunternehmer
- Bezeichnung Projekt/Objekt
- Ausführende Tätigkeiten
- Art des Vergabeverfahrens
- Höhe der Zuschlagssumme
- Kontaktperson des Auftraggebers
- Zeitpunkt der Ausführung