Fachstelle Messwesen (Eichstätte BL+1)
Die Fachstelle Messwesen vollzieht die Gesetzgebung über das Messwesen, indem vom Eichmeister nachfolgende Messmittel amtlich geprüft werden:
- Wiegegeräte (Ladentisch-, Post-, Industrie-, Brückenwaagen, Preisauszeichnungswaagen, usw.)
- Gewichtstücke (Handelsgewichte bis mittlere Genauigkeitsklasse, OIML F1-M3)
- Messanlagen für Flüssigkeiten ausser Wasser (Durchlaufzähler an Tankstellen und auf Fahrzeugen, Messanlagen auf Transportzisternen, Milchmessanlagen, usw.)
- Messgeräte für die Abgaswartung in Garagen (für Benzinabgase und Dieselrauch)
- Raummasse (Schankgefässe für Offenausschank in Gaststätten, Fässer, Tanks und übrige Raummasse)
- Längenmasse (Massstäbe, Bandmasse, Messkluppen)
Weitere Aufgaben sind die Marktaufsicht und Nachschau über die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften obiger Messmittel.
Gemäss Art. 21 Abs. 2 der Messmittelverordnung (SR 941.20) sind Sie verpflichtet, den Einsatz eines neuen Messmittels der zuständigen Vollzugsbehörde zu melden.
> Meldung von eichpflichtigen Messmitteln durch den Verwender