Fachstelle Messwesen (Eichstätte BL+1)

Die Fachstelle Messwesen vollzieht die Gesetzgebung über das Messwesen, indem vom Eichmeister nachfolgende Messmittel amtlich geprüft werden:

  • Wiegegeräte (Ladentisch-, Post-, Industrie-, Brückenwaagen, Preisauszeichnungswaagen, usw.) 
  • Gewichtstücke (Handelsgewichte bis mittlere Genauigkeitsklasse, OIML F1-M3)
  • Messanlagen für Flüssigkeiten ausser Wasser (Durchlaufzähler an Tankstellen und auf Fahrzeugen, Messanlagen auf Transportzisternen, Milchmessanlagen, usw.)
  • Messgeräte für die Abgaswartung in Garagen (für Benzinabgase und Dieselrauch)
  • Raummasse (Schankgefässe für Offenausschank in Gaststätten, Fässer, Tanks und übrige Raummasse)
  • Längenmasse (Massstäbe, Bandmasse, Messkluppen)

Weitere Aufgaben sind die Marktaufsicht und Nachschau über die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften obiger Messmittel.

Gemäss Art. 21 Abs. 2 der Messmittelverordnung (SR 941.20) sind Sie verpflichtet, den Einsatz eines neuen Messmittels der zuständigen Vollzugsbehörde zu melden.
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Meldung von eichpflichtigen Messmitteln durch den Verwender