Einarbeitungszuschüsse
Das neue Arbeitsverhältnis absichern
Die Arbeitslosenversicherung kann das Eingehen eines neuen Arbeitsverhältnisses, welches Ihre Arbeitslosigkeit ganz beendet, mit Einarbeitungszuschüssen (EAZ) unterstützen.
Gesuch Einarbeitungszuschüsse (EAZ)
Wenn Ihre Anstellung für den neuen Arbeitgeber mit einem ausserordentlichen, betriebsunüblichen Einarbeitungsaufwand verbunden ist, können EAZ an den Arbeitgeber als Reduktion der Lohnkosten für seine Aufwendungen ausgerichtet werden. Der EAZ entspricht durchschnittlich 40% des Bruttolohnes während längstens 6 Monaten. In begründeten Ausnahmefällen kann die Einarbeitungszeit auf längstens 12 Monate ausgedehnt werden.
Voraussetzung für die Nutzung dieses Angebots ist Ihre Anmeldung beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum RAV.