Einarbeitungszuschüsse

Das neue Arbeitsverhältnis absichern

Die Arbeitslosenversicherung kann das Eingehen eines neuen Arbeitsverhältnisses, welches Ihre Arbeitslosigkeit ganz beendet, mit Einarbeitungszuschüssen (EAZ) unterstützen.

Gesuch Einarbeitungszuschüsse (EAZ)

Wenn Ihre Anstellung für den neuen Arbeitgeber mit einem ausserordentlichen, betriebsunüblichen Einarbeitungsaufwand verbunden ist, können EAZ an den Arbeitgeber als Reduktion der Lohnkosten für seine Aufwendungen ausgerichtet werden. Der EAZ entspricht durchschnittlich 40% des Bruttolohnes während längstens 6 Monaten. In begründeten Ausnahmefällen kann die Einarbeitungszeit auf längstens 12 Monate ausgedehnt werden.

Voraussetzung für die Nutzung dieses Angebots ist Ihre Anmeldung beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum RAV.

Adresse
Kantonales Amt für Industrie,
Gewerbe und Arbeit (KIGA)
Bahnhofstrasse 32
4133 Pratteln
Lageplan

Tel. 061 552 77 77

Telefonzeiten

Mo. bis Fr.    08.00 Uhr - 12.00 Uhr  
Mo. bis Do.  14.00 Uhr - 17.00 Uhr
Fr.                  14.00 Uhr - 16.30 Uhr
 

Formulare

Gesuch Einarbeitungszuschüsse (EAZ)