RAV Regionale Arbeitsvermittlungszentren
Anmeldung beim RAV:
Melden Sie sich spätestens am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit beim RAV an. Sie können:
- sich online beim RAV anmelden, einfach hier klicken
- oder das zuständige RAV kontaktieren
Weitere Infos finden Sie in der rechten Spalte.
Beratung
Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Einladung zum ersten Beratungsgespräch. Dieses findet innerhalb von 15 Tagen nach der Anmeldung statt. Die weiteren Beratungstermine werden jeweils im Gespräch vereinbart.
Ihre Pflichten
- Sie müssen sich aktiv um eine neue Stelle bemühen.
- Ihre Bemühungen müssen Sie nachweisen. Den Nachweis Ihrer Arbeitsbemühungen müssen Sie monatlich spätestens am 5. Tag des Folgemonats beim RAV einreichen. Wir empfehlen Ihnen, die Arbeitsbemühungen online zu erfassen. So ist die rechtzeitige Übermittlung ans RAV sichergestellt. Fragen Sie Ihr RAV, oder informieren Sie sich hier.
- Im Krankheitsfall müssen Sie ein Arztzeugnis ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit einreichen
- Alle Informationen über Ihre Rechte und Pflichten finden Sie unter http://rav.bl.ch