Für Stellensuchende
Bitte vereinbaren Sie für persönliche Gespräche auf dem RAV vorab einen Termin
Ist Ihre Stelle gefährdet oder wurde Ihnen bereits gekündigt? Melden Sie sich frühzeitig online beim RAV an, spätestens aber am ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Arbeitslosenentschädigung erhalten Sie frühestens ab dem Tag Ihrer Anmeldung. Sie können für die Anmeldung auch das zuständigen RAV kontaktieren.
Beginnen Sie sofort nach einer Kündigung mit der Stellensuche.
Zweifeln Sie an der Rechtmässigkeit Ihrer Kündigung? Wenden Sie sich an die arbeitsvertragliche Rechtsauskunft des KIGA Baselland. Dort hilft man Ihnen gerne weiter.
Für Fragen über Anspruch und Höhe der Arbeitslosenentschädigung wenden Sie sich an die Öffentliche Arbeitslosenkasse Baselland.