Stellenmeldepflicht - STMP

Seit 1. Januar 2020 sind die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, offene Stellen in Berufsarten mit schweizweit mindestens 5 Prozent Arbeitslosigkeit dem RAV zu melden. Wir unterstützen Sie dabei, die STMP möglichst unbürokratisch umzusetzen.

Stellenmeldepflicht STMP

Die wichtigsten Rahmenbedingungen:

  • Berufsarten mit einer schweizweiten Arbeitslosenquote die 5% und höher ist, unterliegen der STMP
  • Diese Stellen müssen zwingend dem RAV gemeldet werden und dürfen erst nach fünf Arbeitstagen anderweitig ausgeschrieben werden (Sperrfrist)
  • So werden die beim RAV registrierten stellensuchenden Personen als Erste über freie Stellen in Berufsarten mit hoher Arbeitslosigkeit informiert. Sie erhalten einen Informations- und Bewegungsvorsprung von fünf Arbeitstagen gegenüber anderen Stellensuchenden. Zudem erhält das RAV die Möglichkeit, den Arbeitgebenden Dossiers von passende Kandidatinnen und Kandidaten zu übermitteln

Ist ihre Stelle meldepflichtig?

Mit diesem Tool finden Sie heraus, ob eine Stelle meldepflichtig ist.

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Auf Jobroom.ch können Sie direkt nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten suchen oder eine Stelle online melden.

Kontakte

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Hohenrainstrasse 10 
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Tel  +41 61 552 07 77
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