Informationen auf Deutsch
Personen mit Schutzstatus S dürfen arbeiten
Personen mit Schutzstatus S können ab Gewährung des vorübergehenden Schutzes einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist eine behördliche Bewilligung nötig. Bei Arbeitsort im Kanton Basel-Landschaft hat der Arbeitgebende das Gesuch beim Kantonalen Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA) einzureichen.
Unselbständige Erwerbstätigkeit (Angestelltenverhältnis)
Für die Zulassung zur Erwerbstätigkeit muss die Arbeitgeberschaft ein Gesuch beim KIGA einreichen.
Selbständige Erwerbstätigkeit
Für die Zulassung zur selbständigen Erwerbstätigkeit muss ein Gesuch beim KIGA eingereicht werden.
Stellensuche über die RAV
Personen mit Schutzstatus S können sich beim zuständigen Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) zur Stellensuche anmelden.
Weitere Informationen und Hilfeleistungen
Der Konflikt in der Ukraine bewegt auch den Kanton Basel-Landschaft. Die Internetseiten des Kanton Basel-Landschaft bieten eine Vielzahl an zusätzlichen und weiterführenden Informationen und Hilfestellungen für betroffene Personen aus der Ukraine.