Selbständige Erwerbstätigkeit von Personen mit Schutzstatus S
Erwerbstätigkeit mit Schutzstatus S
Personen mit Schutzstatus S können ab Gewährung des vorübergehenden Schutzes einer selbstständigen Erwerbstätigkeit nachgehen. Zur Aufnahme einer selbständiger Erwerbstätigkeit ist eine behördliche Bewilligung nötig.
Das Gesuch ist beim Kantonalen Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA) einzureichen. Dazu werden folgende Unterlagen benötigt:
- Formular S-UKR (Download)
- Unterlagen zur geplanten Tätigkeit
- Bestätigung Schutzstatus S
- Nachweis über die Identität (Personalausweis, Identitätskarte)
Bei Fragen wenden Sie sich bitten an das Kantonale Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA) (Tel.: 061 552 06 56).