Unselbständige Erwerbstätigkeit von Personen mit Schutzstatus S
Erwerbstätigkeit mit Schutzstatus S
Personen mit Schutzstatus S können ab Gewährung des vorübergehenden Schutzes einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist eine behördliche Bewilligung nötig.
Das Gesuch ist beim Kantonalen Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA) einzureichen. Dazu werden folgende Unterlagen benötigt:
- Formular S-UKR (Download)
- Arbeitsvertrag
- Bestätigung Schutzstatus S
- Nachweis über die Identität (Personalausweis, Identitätskarte)
Voraussetzung für die Erteilung einer Bewilligung zur unselbständigen Erwerbstätigkeit:
- Gesuch der Arbeitgeberschaft
- Einhaltung der orts- und branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen
Bei Fragen wenden Sie sich bitten an das Kantonale Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA) (Tel.: 061 552 06 56).