Verkauf
Verkauf setzt korrekte Preisbekanntgabe voraus
Für den Vollzug der Preisbekanntgabeverordnung ist das KIGA Baselland zuständig. Es nimmt Reklamationen, Beschwerden oder Anzeigen entgegen, welche mit fehlenden oder nicht korrekten Preisanschriften an Waren oder in der Werbung zusammenhängen.
Im Kanton Baselland ist es möglich, im Detailhandel an bis zu vier Sonntagen pro Jahr Arbeitnehmende bewilligungsfrei zu beschäftigen: an zwei Saisonverkaufs- und zwei Adventsverkaufssonntagen. Der Regierungsrat ist für die Genehmigung der Saisonverkaufsdaten zuständig. Die Adventsverkäufe sind im Ruhetagsgesetz verankert und können durch die jeweiligen Gemeinderäte verschoben werden.