Wohnbauförderung
Der Kanton Basel-Landschaft fördert den Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum (Bausparen).
Gemeinnütziger Wohnungsbau:
Die Verordnung über Förderungsbeiträge an Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus vom 10. Mai 2011 (SGS 842.15) wurde per 1. Mai 2020 aufgehoben. Fragen zu entsprechenden Förderbeiträgen beantwortet das Amt für Umweltschutz und Energie unter 061 552 51 11 oder per E-Mail.