Förderung der Biodiversität und Landschaftsqualität im Landwirtschaftsgebiet
Im Kanton Basel-Landschaft besteht bereits seit 1988 ein Programm zur Förderung der Biodiversität im Landwirtschaftsgebiet. Die Abteilung Natur und Landschaft arbeitet dabei eng mit der Abteilung Direktzahlungen zusammen.
Das Programm hat zum Ziel, naturnahe Lebensräume in der Kulturlandschaft zu erhalten und bedeutsame Flächen miteinander zu vernetzen. Auf diese Weise wird eine ausreichende Existenzgrundlage für die einheimische Artenvielfalt angestrebt. Seit der Einführung dieses Programms erfuhr es mehrere Anpassungen; vor allem aufgrund von Änderungen bei den Direktzahlungen. Seit 2014 werden auch Massnahmen zur expliziten Förderung der Landschaftsqualität umgesetzt.
Das Programm läuft auf freiwilliger Basis. Landwirte, welche naturnahe Lebensräume pflegen oder neu anlegen, werden für ihren Aufwand und Minderertrag entschädigt. Ende 2019 wurden rund 18.95 % des gesamten Landwirtschaftsgebietes über dieses Programm bewirtschaftet (Zahlen aus dem Umweltbericht beider Basel).
Weitere Informationen zu den Verträgen, Beiträgen und Massnahmen finden Sie im Bereich Landwirtschaft.
Der Vollzug wird durch eine Kommission begleitet, welche von Landwirten, Vertretern aus den Verbänden und dem Ebenrain zusammengesetzt ist. Den rechtlichen Rahmen gibt die Verordnung über die Förderung der Biodiversität und Landschaftsqualität im Landwirtschaftsgebiet vor.