Lebensmittelsicherheit
Lebensmittelkontrolle
Die Ziele des eidgenössischen Lebensmittelgesetzes sind:
- die Konsumentinnen und Konsumenten vor Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen schützen, welche die Gesundheit gefährden können;
- den hygienischen Umgang mit Lebensmitteln sicherstellen;
- die Konsumentinnen und Konsumenten im Zusammenhang mit Lebensmitteln vor Täuschungen schützen.
Die Betriebe müssen im Rahmen der Selbstkontrolle garantieren, dass diese Ziele eingehalten werden.
Mit regelmässigen und risikobasierten Inspektionen sowie Laboruntersuchungen werden die Betriebe kontrolliert.