Veterinärwesen
26.07.2023: Vogelgrippe: Lokale Massnahmen bis 15. Oktober verlängert
Um das Hausgeflügel vor der Vogelgrippe zu schützen, können die Kantone seit Ende Mai örtlich begrenzte Massnahmen ergreifen. Weil die Vogelgrippe nach wie vor lokal auftritt, verlängert das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV die dafür nötige Verordnung um zweieinhalb Monate bis am 15. Oktober 2023.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des BLV. Bei Fragen stehen wir Ihnen per Mail unter [email protected] oder telefonisch unter 061 552 20 00 zur Verfügung.
Erleichterungen für die Einreise von Tieren aus der Ukraine zum 1. August 2023 aufgehoben
Die EU hat entschieden, die Massnahmen zur vereinfachten Einfuhr von Tieren, die mit ihren Besitzern aus der Ukraine einreisen, zum 1. Juli 2023 aufzuheben. Aufgrund des Entscheides der EU werden auch in der Schweiz die vorübergehenden Erleichterungen der Einreisebedingungen für Tiere aus der Ukraine per 1. August 2023 aufgehoben. Es gelten daher ab 1. August 2023 die gleichen Einreisebedingungen, die auch bei der Einfuhr aus anderen Tollwutrisikoländern gelten (siehe: Link BLV).
Personen, die mit Ihren Tieren in die Ukraine reisen oder aus der Ukraine in die Schweiz einreisen wollen, wird geraten, sich unbedingt vorher zu informieren. Die Ukraine ist Tollwutrisikoland. Werden die Einfuhrbedingungen nicht eingehalten, drohen die Rückweisung des Tieres oder eine mit hohen Kosten verbundene Quarantäne.
_______________________________________________________________________________________
Afrikanische Schweinepest (ASP)
Italien meldet Fälle von Afrikanischer Schweinepest bei Wildschweinen im Piemont, rund 135 Kilometer von der Schweizer Grenze entfernt. Um die Krankheit einzudämmen, sind auch Schweizer Schweinehaltende aufgefordert, keine Essensreste an Schweine zu verfüttern, den Zugang zu den Ställen und die Umzäunung zu kontrollieren und eine Hygieneschleuse einzurichten. Reisende sollen kein Wildschwein- oder Schweinefleisch aus den betroffenen Regionen einführen. Nach Jagdreisen müssen Kleidung und Fahrzeuge gereinigt und desinfiziert werden.
Weitere Informationen des BLV: Afrikanische Schweinepest (ASP) (admin.ch)
_____________________________________________________________________________________
Veterinärwesen
Das Veterinärwesen überwacht und vollzieht die Gesetzgebung in den Bereichen Tiergesundheit und Tierverkehr, bekämpft Tierseuchen, bearbeitet die gemeldeten Tierschutzfälle, kontrolliert die landwirtschaftlichen Primärproduktionsbetriebe, überwacht die Schlachtbetriebe und die Schlachtungen, vollzieht bei Problemen in der Fleisch- und Milchproduktion.
Die Hundestelle arbeitet im Bereich der eidgenössischen Tierschutz- und der kantonalen Hundegesetzgebung zur Minderung von Bissvorfällen von Hunden.
Die enge Verflechtung der verschiedenen Aufgaben machen das öffentliche Veterinärwesen zu einem wichtigen Baustein zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier (Veterinary Public Health (VPH) und „One Health“-Konzept).