Verordnung zum «Wartegeld» von Hebammen verabschiedet
Der Regierungsrat hat die Verordnung über die Ausrichtung einer Inkonvenienzentschädigung bei Hausgeburten und ambulanten Wochenbettbetreuungen verabschiedet. Darin geht es um das sogenannte „Wartegeld“, also die Abgeltung für den Bereitschaftsdienst für Hebammen bei Hausgeburten und Wochenbettbetreuungen.
Hebammen erhalten eine Inkonvenienzentschädigung für ihren Bereitschaftsdienst, da sie oft sehr kurzfristig gebraucht werden und ihre Einsätze häufig spontan erfolgen und in Folge dessen schwierig zu planen sind. Im Gesundheitsgesetz ist festgelegt, dass der Regierungsrat nach Anhörung der Hebammen die Höhe der Inkonvenienzentschädigung bestimmt. Deren Höhe wurde nun mit der zu beschliessenden Verordnung festgelegt. Aufgrund der im Landrat unbestrittenen und deutlichen Empfehlung, die aktuellen Tarife beizubehalten, wurden diese auf 650 Franken für eine Hausgeburt mit Wochenbettbetreuung, 325 Franken für eine Hausgeburt ohne Wochenbettbetreuung und 325 Franken für eine Wochenbettbetreuung fixiert.
Im Zuge der Revision des Gesundheitsgesetzes im Jahr 2009 waren die Gemeinden im Sinne einer Übergangsregelung für die Auszahlung dieser Entschädigung zuständig. Mit der Landratsvorlage 2016-273 schlug der Regierungsrat im Sinn einer definitiven Regelung vor, dass analog zur Spitex weiterhin die Gemeinden für die Ausrichtung der Inkonvenienzentschädigung zuständig sein sollen. Gleichzeitig sollten die bisher geltenden Tarife analog derjenigen im Kanton Basel-Stadt nach unten hin angepasst werden. Der Landrat entschied jedoch im Dezember 2016, dass der Kanton künftig die Kosten für die Inkonvenienzentschädigung übernehmen solle, da diese Tätigkeit der Hebammen am ehesten mit einem Notfalldienst der Spitäler vergleichbar sei, dessen Kosten ebenfalls über den Kanton abgerechnet werden. Zur Höhe der Entschädigungen hat der Landrat die erwähnte Empfehlung betreffend die Beibehaltung der bisherigen Entschädigung ausgesprochen. Der Regierungsrat ist dieser mit vorliegender Verordnung gefolgt.
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Jürg Sommer, Leiter Amt für Gesundheit, Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion (VGD), 061 552 67 13