Fasnachtsaktivitäten unter der Covid-19 Verordnung

19.02.2021

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft stellt noch einmal klar, dass auch am kommenden Wochenende und in der Folgewoche die geltenden Vorschriften der Covid-19 Verordnung besondere Lage eingehalten werden müssen.

In der ganzen Schweiz gelten die Vorschriften gemäss der Verordnung des Bundesrats über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat auf zusätzliche Einschränkungen verzichtet.

Die Durchführung von Veranstaltungen ist zurzeit grundsätzlich verboten. Als Veranstaltung gilt ein zeitlich begrenzter, in einem definierten Raum oder Perimeter stattfindender und geplanter öffentlicher Anlass. In aller Regel gibt es dazu einen definierten Zweck und eine Programmfolge mit thematischer, inhaltlicher Bindung. Sie sind dadurch charakterisiert, dass es zumeist eine Darbietung vor Zuschauerinnen und Zuschauern gibt oder sich Besucherinnen und Besucher während längerer Zeit am gleichen Ort aufhalten oder sich als Teilnehmende aktiv beteiligen.

Der Regierungsrat und die Polizei Basel-Landschaft bitten die Bevölkerung, sich an die geltenden Vorschriften zu halten und damit aktiv mitzuhelfen, dass die Ausbreitung des Coronavirus weiter eingedämmt werden kann. Freuen wir uns alle doch auf die Fasnacht 2022, an der hoffentlich wieder ohne Einschränkungen die närrische Zeit zelebriert und genossen werden kann.