Finanzierung der Nothilfe für landwirtschaftliche Produzenten, die von den Folgen des Spätfrosts betroffen sind

24.05.2017

Der Regierungsrat hat ein zusätzliches Nachtragskreditbegehren zum Budget 2017 zuhanden des Landrats verabschiedet. Es geht um die Finanzierung der Nothilfe für landwirtschaftliche Produzenten, die von den Folgen des Spätfrosts vor einem Monat betroffen sind.

Der Jahrhundertfrost vom 20. und 21. April hat den Obst- und Weinbau in den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt schwer getroffen. Der gesamte Schaden ist erst in einigen Wochen, je nachdem sogar erst bei der Ernte sichtbar. Gemäss dem heutigen Wissensstand muss von einer Schadensumme von rund 19 Millionen Franken ausgegangen werden. Das sind 90 Prozent des Produktionswerts der Spezialkulturen in den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt und 20 Prozent des gesamtschweizerischen Schadens (100 Millionen Franken). Zahlreiche Betriebe sind in ihrer Existenz bedroht. 

Eine der möglichen Nothilfemassnahmen ist die Gewährung einer Betriebshilfe. Gestützt auf das Landwirtschaftsgesetz des Bundes können die Kantone einem bäuerlichen Betrieb Finanzhilfe in Form eines rückzahlbaren zinslosen Darlehens gewähren, um unverschuldete finanzielle Bedrängnisse zu beheben. Laut dem kantonalen Landwirtschaftsgesetz stellt der Kanton Mittel zur Verfügung, um die Kredite des Bundes ganz oder teilweise auszulösen. Die geforderte Leistung des Kantons beträgt dabei 100 Prozent der Bundesleistung. Das Landwirtschaftliche Zentrum Ebenrain LZE schätzt die nötigen Mittel für die Betriebshilfe zur Überbrückung finanzieller Notlagen auf 5,3 Millionen Franken. Diese Berechnung beruht auf der Annahme, dass alle Flächen von Obst-, Wein- und Beerenbetrieben mit mehr als einer Hektare Spezialkulturen, total im Baselbiet 407 Hektaren, mit 13'000 Franken je Hektare unterstützt wird. Die 13‘000 Franken entsprechen rund der Hälfte des verlorenen Cash-Flows und 50 Prozent der nicht vermeidbaren Kosten, welche im laufenden Jahr anfallen. 50 Prozent, weil die Landwirte immer mit Schwankungen in der Produktion leben und dies dem unternehmerischen Risiko entspricht. Ein Verlust von 100 Prozent entspricht nicht der langjährigen Erfahrung. 

Der Fonds für Betriebshilfe weist aktuell einen Stand von 1,3 Millionen Franken auf. Zieht man diesen Betrag von den benötigten 5,3 Millionen ab, so fehlen noch 4 Millionen zur Finanzierung der vorgesehenen Betriebshilfe zur Überbrückung finanzieller Engpässe aufgrund der Frostschäden. Der Kanton muss 2 Millionen Franken als Darlehen gewähren, um die gleiche Summe vom Bund auslösen zu können. Das Darlehen wird in den kommenden zehn Jahren wieder an die Staatskasse zurückfliessen.

> Landratsvorlage

Für Rückfragen:
Lukas Kilcher, Leiter Landwirtschaftliches Zentrum Ebenrain, Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion (VGD), 061 552 21 27