Teilrevision des Wirtschaftsförderungsgesetzes geht in Vernehmlassung
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat die Landratsvorlage zur Teilrevision des Wirtschaftsförderungsgesetzes in die Vernehmlassung gegeben. Es ist die erklärte strategische Zielsetzung des Regierungsrates, den kantonalen Wirtschafts- und Lebensraum mittels permanenter, aktiver Pflege der Standortfaktoren attraktiv, dynamisch und wettbewerbsfähig zu gestalten.
Seit der Inkraftsetzung des Wirtschaftsförderungsgesetzes im Jahre 1980 haben sich die gesellschaftlichen, politischen und real ökonomischen Rahmenbedingungen verändert: Die mit dem Gesetzesvollzug beauftragte Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion (VGD) hat im Rahmen des Projekts Avenir VGD ihre verwaltungsinternen Strukturen neu ausgerichtet. Das direktionsübergreifende Projekt der regierungsrätlichen Wirtschaftsoffensive 2013–2015 wurde per 1. Januar 2016 in die ordentliche Verwaltungstätigkeit der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion in die neue Dienststelle „Standortförderung Baselland“ überführt. Weiter wird die Finanzierung der Standortförderungsmassnahmen in Anlehnung an das Totalrevidierte Finanzhaushaltsgesetz (FHG) auf eine neue Basis gestellt.
Die Teilrevision des Wirtschaftsförderungsgesetzes beinhaltet im Wesentlichen fünf Schwerpunkte:
- Eine Präzisierung der Grundsätze und Ziele.
- Eine Anpassung der Finanzierung, wobei insbesondere wiederkehrende und dauerhafte Standortförderungsmassnahmen mit der Integration in Budget und Finanzplan des kantonalen Haushaltes in die Kompetenz des Regierungsrates respektive des Landrates gelegt werden.
- Der Verzicht auf einzelbetriebliche finanzielle Zuschüsse und Gewährung einfacher Bürgschaften durch den Kanton.
- Eine Erweiterung des Aufgaben- und Dienstleistungsportfolios der zentralen Anlaufstelle für Fragen der Wirtschafts- und Standortförderung („Standortförderung Baselland“).
- Die Ersetzung der bisherigen Wirtschaftsförderungskommission durch eine Arbeitsgruppe, die als „Sounding Board“ des Regierungsrates in besonderen Fragen der Standortpolitik fungieren soll.
Die Erhaltung und Optimierung der Rahmenbedingungen sind das Kernelement der kantonalen Wirtschafts- und Standortpolitik. Es ist die erklärte strategische Zielsetzung des Regierungsrates, den kantonalen Wirtschafts- und Lebensraum mittels permanenter, aktiver Pflege der Standortfaktoren attraktiv, dynamisch und wettbewerbsfähig zu gestalten. Damit wird seine Konkurrenzfähigkeit im Vergleich zu in- und ausländischen Standorten gestärkt und die Grundlage für eine erfolgreiche wirtschaftliche Tätigkeit im Kanton sowie die laufende Erneuerung der Volkswirtschaft sichergestellt.
Mit der Anpassung des Wirtschaftsförderungsgesetzes werden die Voraussetzungen geschaffen, damit der Regierungsrat auch weiterhin seine Standort- und Wirtschaftspolitik mit gezielten Massnahmen im Rahmen der Standortförderung flankierend unterstützen kann. Das Wirtschaftsförderungsgesetz des Kantons Basel-Landschaft hat sich als wichtiges Instrument der kantonalen Wirtschaftspolitik bewährt. So sind wichtige Impulse auf die Entwicklung des kantonalen Wirtschafts- und Lebensraumes von ihm ausgegangen. Der Regierungsrat hat auf Empfehlung der Wirtschaftsförderungskommission seit 2006 über 80 ein- oder mehrjährige Förderungsbeiträge in der Höhe von 24,7 Millionen Franken für Massnahmen zugunsten der kantonalen Standortförderung gewährt.
Für Rückfragen:
Thomas Kübler, Leiter Standortförderung Baselland, Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion (VGD), 061 552 96 92