Vernehmlassungsverfahren zur dringlichen Ergänzung des Ruhetagsgesetzes

25.10.2011
Vernehmlassungsverfahren zur dringlichen Ergänzung des Ruhetagsgesetzes
 
Der Regierungsrat schickt die Landratsvorlage, welche auf einer vom Landrat dringlich beschlossenen Motion zur Ergänzung des Ruhetagsgesetzes basiert, in die Vernehmlassung. Die verkürzte Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 8. November 2011.
 
Am 20. Oktober 2011 reichten die Finanzkommission des Landrates sowie der Präsident der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission eine dringliche Motion ein mit dem Titel ‚Ergänzung des Ruhetagsgesetzes' (2011-284). 
 
Der Landrat hat die Motion gleichentags mit 73:8 Stimmen für erheblich erklärt und dem Regierungsrat zwecks Ausarbeitung einer Landratsvorlage überwiesen.
 
Hintergrund der dringlichen Motion bildet die geplante Austragung der Curling-Weltmeisterschaften 2012 in der St. Jakobshalle, deren Spielplan über die Osterfeiertage mit dem geltenden Ruhetagsgesetz nicht kompatibel ist. Die Durchführung dieses Sportanlasses scheint gefährdet, da an hohen Feiertagen - im konkreten Fall am Karfreitag sowie am Ostersonntag - keine Sportveranstaltungen im Kanton Basel-Landschaft stattfinden dürfen und das aktuelle Ruhetagsgesetz keine Möglichkeit für eine Ausnahmebewilligung vorsieht. Die beabsichtigte Ergänzung des Ruhetagsgesetzes soll es dem Regierungsrat erlauben, sowohl die Curling Weltmeisterschaften 2012 als auch künftige bedeutende Indoor-Sportanlässe von kantonaler, regionaler oder nationaler Bedeutung im Kanton Basel-Landschaft unter bestimmten Auflagen zu genehmigen.
 
Mit Beschluss vom 25. Oktober 2011 hat der Regierungsrat den Entwurf einer entsprechenden Landratsvorlage verabschiedet und das Vernehmlassungsverfahren eröffnet. Aufgrund der Dringlichkeit der Motion hat er die Vernehmlassungsfrist ausnahmsweise auf zehn Tage beschränkt. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 8. November 2011. 
[Vgl. auch Aktuelle Vernehmlassungen
 
Für Rückfragen: Dr. Sibylle Schmid-Horanyi, Leiterin Stab Recht, KIGA Baselland, Tel. +41 61 552 77 04 / [email protected] oder René Merz, Stv. Generalsekretär VGD, Tel. +41 61 552 65 08 / [email protected]