Weniger Zigaretten an Minderjährige verkauft
30.07.2009
Das Verkaufsverbot von Tabakwaren an Minderjährige im Kanton Baselland zeigt Wirkung: Bei 36,5 Prozent der Testkäufe 2009 sind trotz des Verbotes Zigaretten verkauft worden. Im letzten Jahr waren es noch 51 Prozent. Das Resultat zeigt in die richtige Richtung, ist aber noch nicht befriedigend. Das Verkaufspersonal ist weiterhin gefordert.
Von 104 getesteten Läden und Shops in der Zeit von Februar bis Juni 2009 haben 38 Verkaufsstellen oder 36,5 Prozent Tabakwaren an Jugendliche verkauft, obwohl diese noch nicht volljährig waren. Tendenziell verkauften eher kleine Betriebe Zigaretten an Minderjährige (30 von 63 kontrollierten Geschäften). Bei den Tankstellen wurde das Verkaufsverbot sehr schlecht eingehalten (12 Verkäufe bei 20 getesteten Shops). Grossverteiler und Ladenketten haben das Verkaufsverbot bisher am besten durchgesetzt (8 Verkäufe bei 41 getesteten Läden).
Es muss noch mehr getan werden
Bei den letztjährigen Tests wurde noch bei 51 Prozent der Läden und Kioske Zigaretten an unter 18-jährige verkauft. Die Verbesserung bei den diesjährigen Testkäufen gehen in die richtige Richtung. Sie zeigen jedoch, dass noch mehr getan werden muss, damit der Verkauf von Tabakwaren an Minderjährige unterbleibt. Angezeigt scheint vor allem eine bessere Schulung des Verkaufspersonals. Die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion plant entsprechende Unterstützungsmassnahmen.
Verkaufspersonal prüft das Alter
Das kantonale Alkohol- und Tabakgesetz verbietet seit 2007 den Verkauf von Tabakwaren an Minderjährige im Kanton Baselland. Die Verkäuferinnen und Verkäufer sind verpflichtet, bei Zweifel über das wirkliche Alter der Kundschaft den Ausweis zu kontrollieren. Ob die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden, prüfte die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion 2008 erstmals mit Testkäufen. Mit den Kontrollen 2009 hat die Gesundheitsförderung Baselland wiederum das Jugendsozialwerk des Blauen Kreuzes Baselland beauftragt. Die minderjährigen Testkäuferinnen und Testkäufer wurden für ihren Einsatz vom Jugendsozialwerk geschult und beim Einsatz begleitet. Nach dem Testkauf führte eine Fachperson des Blauen Kreuzes ein Gespräch mit der verkaufenden Person.
Hinweisschilder kostenlos
Die Verkaufsstellen wurden vor Beginn der Testkäufe schriftlich über die gesetzlichen Bestimmungen und die bevorstehende Testrunde informiert. Gleichzeitig wurden sie eingeladen, bei Bedarf kostenlose Hinweisschilder zu den Alkohol- und Tabak-Jugendschutzbestimmungen bei der Gesundheitsförderung Baselland zu beziehen.
Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion, Informationsdienst
Auskünfte:
Dr. Irène Renz, Leiterin Gesundheitsförderung Baselland, Telefon 061 552 62 86
E-Mail: [email protected]
Von 104 getesteten Läden und Shops in der Zeit von Februar bis Juni 2009 haben 38 Verkaufsstellen oder 36,5 Prozent Tabakwaren an Jugendliche verkauft, obwohl diese noch nicht volljährig waren. Tendenziell verkauften eher kleine Betriebe Zigaretten an Minderjährige (30 von 63 kontrollierten Geschäften). Bei den Tankstellen wurde das Verkaufsverbot sehr schlecht eingehalten (12 Verkäufe bei 20 getesteten Shops). Grossverteiler und Ladenketten haben das Verkaufsverbot bisher am besten durchgesetzt (8 Verkäufe bei 41 getesteten Läden).
Es muss noch mehr getan werden
Bei den letztjährigen Tests wurde noch bei 51 Prozent der Läden und Kioske Zigaretten an unter 18-jährige verkauft. Die Verbesserung bei den diesjährigen Testkäufen gehen in die richtige Richtung. Sie zeigen jedoch, dass noch mehr getan werden muss, damit der Verkauf von Tabakwaren an Minderjährige unterbleibt. Angezeigt scheint vor allem eine bessere Schulung des Verkaufspersonals. Die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion plant entsprechende Unterstützungsmassnahmen.
Verkaufspersonal prüft das Alter
Das kantonale Alkohol- und Tabakgesetz verbietet seit 2007 den Verkauf von Tabakwaren an Minderjährige im Kanton Baselland. Die Verkäuferinnen und Verkäufer sind verpflichtet, bei Zweifel über das wirkliche Alter der Kundschaft den Ausweis zu kontrollieren. Ob die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden, prüfte die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion 2008 erstmals mit Testkäufen. Mit den Kontrollen 2009 hat die Gesundheitsförderung Baselland wiederum das Jugendsozialwerk des Blauen Kreuzes Baselland beauftragt. Die minderjährigen Testkäuferinnen und Testkäufer wurden für ihren Einsatz vom Jugendsozialwerk geschult und beim Einsatz begleitet. Nach dem Testkauf führte eine Fachperson des Blauen Kreuzes ein Gespräch mit der verkaufenden Person.
Hinweisschilder kostenlos
Die Verkaufsstellen wurden vor Beginn der Testkäufe schriftlich über die gesetzlichen Bestimmungen und die bevorstehende Testrunde informiert. Gleichzeitig wurden sie eingeladen, bei Bedarf kostenlose Hinweisschilder zu den Alkohol- und Tabak-Jugendschutzbestimmungen bei der Gesundheitsförderung Baselland zu beziehen.
Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion, Informationsdienst
Auskünfte:
Dr. Irène Renz, Leiterin Gesundheitsförderung Baselland, Telefon 061 552 62 86
E-Mail: [email protected]