Adressänderung
Umzug / Adressänderungen
Adressänderung innerhalb der Gemeinde
Schweizer/innen: Die neue Anschrift muss den Einwohnerkontrollen (persönlich oder schriftlich) mitgeteilt werden. Meldepflichtige Angehörige des Militärs bzw. des Zivilschutzes müssen das Dienstbüchlein dem Sektionschef bzw. Zivilschutzverantwortlichen für die Adressänderung abgeben.
Ausländer/in: Der Ausländerausweis ist unter Angabe der neuen Wohnadresse einzureichen.