Aktuelle Mitteilungen
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"Wie geht's dir?" Bänkli an der Bushaltestelle Rainweg
Seit dem 08.05.2023 steht an der Bushaltestelle Rainweg, Fahrtrichtung Arisdorf/Liestal, eine leuchtend gelbe Sitzbank der «Wie geht’s dir?» Aktion. Die Gemeinde hat sich an der Aktion beteiligt und ein vom Kanton offeriertes Bänkli bestellt. Das Bänkli lädt Sie herzlich zum sich hinsetzen und miteinander reden ein. An der vom Kanton, Gesundheitsförderung Schweiz und der «Wie geht’s dir?» Kampagne finanzierten Aktion beteiligen sich insgesamt 30 Gemeinden im Kanton. Die Sitzbankaktion ist Teil der «Wie geht’s dir?» Kampagne der Deutschschweizer Kantone. Sie bietet den gegenseitigen Austausch zur Kontaktknüpfung, einander zuhören und die Auseinandersetzung mit dem Thema der psychischen Gesundheit. Durch das Sprechen über seine eigenen Gefühle wird nicht nur der Kontakt zum Gegenüber verbessert, sondern die eigene psychische Gesundheit wird gestärkt. Durch das «Wie geht’s dir?» Bänkli soll aber nicht nur die psychische, sondern auch die physische Gesundheit positiv beeinflusst werden. Aufgrund der gut erreichbaren Positionierung des Bänklis wird Personen, ob jung oder alt, mit oder ohne Mobilitätseinschränkungen, ein Platz zum sich Erholen geboten. Neben dem interaktiven Austausch finden Sie an der Armlehne eine angebrachte Flyerbox. In dieser finden Sie in den kommenden drei Jahren Informationsmaterial zum Thema psychische Gesundheit. Die «Wie geht’s dir?» Bänkli wurden aus Schweizer Lärchenholz in der Schreinerei Dietisberg Wohnen & Werken produziert. Gemeinderat
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Leinenpflicht für Hunde zum Schutz des Wildes
Die Leinenpflicht für Hunde gilt im Kanton Basel-Landschaft vom 1. April bis zum 31. Juli im Wald und an den Waldsäumen. Das Nichteinhalten der Leinenpflicht ist ein Verstoss gegen das Gesetz und kann zu einer Busse sowie Anzeige bei der Staatsanwaltschaft führen. Während der Hauptsetz- und Brutzeit sind Wildtiere durch freilaufende Hunde im Wald oder in Waldesnähe besonders gefährdet. Es kommt immer wieder vor, dass Wildtiere von Hunden auf grausame Weise zu Tode gehetzt werden. Was bedeutet «an den Waldsäumen»? Gestützt auf die uns von der Gesetzgebung gegebenen Kompetenzen haben wir diesen wie folgt definiert: «Im Bereich von 100 Metern bis zum Waldrand». Wir appellieren an die Hundehalterinnen und Hundehalter und bitten diese, sich zwischen dem 1. April und dem 31. Juli an die Leinenpflicht zu halten. Wer seinen Hund im Waldgebiet und an Waldsäumen in dieser Zeit trotzdem frei laufen lässt, verstösst gegen das Gesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz) und riskiert eine Geldbusse sowie ein entsprechendes Strafverfahren. Gleichzeitig möchten wir auch noch auf folgendes hinweisen (gilt das ganze Jahr): Begegnungszone: Hier gilt eine generelle Leinenpflicht Schulareal, beinhaltet auch Kindergarten und Sportplatz: Hier gilt ein generelles Hundeverbot Kulturland ist zu schonen Hundekot auf fremdem Areal muss aufgenommen werden (dazu gehört auch das öffentliche Areal). Gemeinderat
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Grünabfuhr
Am Dienstag, den 04.04.2023 findet die nächste Grünabfuhr statt. Bitte stellen Sie das Material in Mehrweggebinden (Grüncontainer und Gartenkörben) oder auch als geschnürtes Bündel (nur mit Hanfschnur) bis spätestens 7.00 Uhr bereit. Nicht rechtzeitig bereitgestelltes Material wird nicht mehr abgeholt. Gemeinderat
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Planauflage betreffend Mutation "Gewässerraum"
Die Einwohnergemeindeversammlung vom 7. Dezember 2022 hat der Mutation des Gewässerraums zugestimmt. Die Unterlagen können vom 11.01. - 10.02.2023 auch im Planauflageraum der Gemeindeverwaltung (Eingang Süd mit Rampe, 1. Stock) eingesehen werden. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr, sowie am Samstag von 09.00 - 12.00 Uhr. Innerhalb der Auflagefrist kann beim Gemeinderat Giebenach, Schulgasse 20, 4304 Giebenach schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden.
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Mögliche Energiemangellage – Handbücher zur privaten und betrieblichen Vorsorge
In den Wintermonaten kann eine Energiemangellage in der Schweiz nicht ausgeschlossen werden. Entsprechend wichtig ist eine aktive Vorsorgeplanung. Mit den Handbücher zur privaten und betrieblichen Vorsorge bietet der Kanton Basel-Landschaft die entsprechende Hilfestellung dafür. Der Hauptfokus liegt auf den konkreten Vorsorgemassnahmen und Verhaltenstipps, mit denen Sie sich auf mögliche Engpässe bei der Energieversorgung vorbereiten können. Beide Handbücher sind auch auf der Webseite des Kantons Basel-Landschaft abrufbar: Handbücher — Kantonaler Führungsstab Basel-Landschaft (KFS) (baselland.ch)
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Finanzplan
Finanzplan 2023 – 2027
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Informationsanlass Ersatz Kindergarten / Schulraumerweiterung
Wir laden Sie hiermit gerne wie folgt zu einem Informationsanlass ein: Datum: Donnerstag, 20. Oktober 2022 Zeit: 20.00 Uhr Ort: Mehrzweckhalle Giebenach Der Kindergarten, einst als Provisorium errichtet, ist in die Jahre gekommen und befindet sich in einem desaströsen Zustand. Gleichzeitig ist die Primarschule aufgrund steigender Schülerzahlen dringend auf weiteren Unterrichtsraum angewiesen. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat eine Planungskommission eingesetzt, um alle Möglichkeiten zu evaluieren. An der Informationsveranstaltung werden wir Sie über das Ergebnis der Evaluationsarbeiten der Planungskommission orientieren. Wir geben Ihnen gerne die Möglichkeit, aktiv mitzuwirken. Der Entscheid der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger soll an der Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2022 erfolgen. Gemeinderat Giebenach
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Mitwirkungsverfahren Mutation «Gewässerraum»
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Der bisherige Einzahlungsschein wird ersetzt
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Leinenpflicht für Hunde zum Schutz des Wildes
Die Leinenpflicht für Hunde gilt im Kanton Basel-Landschaft vom 1. April bis zum 31. Juli im Wald und an den Waldsäumen. Das Nichteinhalten der Leinenpflicht ist ein Verstoss gegen das Gesetz und kann zu einer Busse sowie Anzeige bei der Staatsanwaltschaft führen. Während der Hauptsetz- und Brutzeit sind Wildtiere durch freilaufende Hunde im Wald oder in Waldesnähe besonders gefährdet. Es kommt immer wieder vor, dass Wildtiere von Hunden auf grausame Weise zu Tode gehetzt werden. Was bedeutet «an den Waldsäumen»? Gestützt auf die uns von der Gesetzgebung gegebenen Kompetenzen haben wir diesen wie folgt definiert: «Im Bereich von 100 Metern bis zum Waldrand». Wir appellieren an die Hundehalterinnen und Hundehalter und bitten diese, sich zwischen dem 1. April und dem 31. Juli an die Leinenpflicht zu halten. Wer seinen Hund im Waldgebiet und an Waldsäumen in dieser Zeit trotzdem frei laufen lässt, verstösst gegen das Gesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz) und riskiert eine Geldbusse sowie ein entsprechendes Strafverfahren. Gleichzeitig möchten wir auch noch auf folgendes hinweisen (gilt das ganze Jahr): Begegnungszone: Hier gilt eine generelle Leinenpflicht Schulareal, beinhaltet auch Kindergarten und Sportplatz: Hier gilt ein generelles Hundeverbot Kulturland ist zu schonen Hundekot auf fremdem Areal muss aufgenommen werden (dazu gehört auch das öffentliche Areal). Gemeinderat