Aktuelle Mitteilungen
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Präventionsangebot für Seniorinnen und Senioren
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Abholung der hinterlegten Heimatscheine
Aufgrund der Aufhebung der eidgenössischen Verordnung über den Heimatschein hat der Kanton Basel-Landschaft mit der Totalrevision des Anmeldungs- und Registergesetzes (ARG) 2008 die Pflicht der Heimatscheinhinterlegung bei den Einwohnerdiensten abgeschafft. Es werden daher alle Einwohner und Einwohnerinnen (nur Schweizer Bürger, die ihren Heimatschein noch bei der Gemeindeverwaltung Giebenach hinterlegt haben) dazu aufgefordert, ihre hinterlegten Heimatscheine abzuholen. In der für 2020 geplanten Revision der Anmeldungs- und Registerverordnung (ARV) ist festgehalten, dass die Gemeindeverwaltungen im Kanton Basel-Landschaft keine Heimatscheine mehr aufbewahren. Betroffene Einwohner können sich gerne per E-Mail oder Telefon bei uns melden: Gemeindeverwaltung Giebenach Tel. 061 815 91 11 E-Mail: [email protected]
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Corona-Hotline des Kantonsärztlichen Dienstes
Der Kantonsärztliche Dienst hat neu eine Corona-Hotline in Betrieb genommen. Die Nummer lautet: 061 552 25 25. Die Hotline übernimmt Fragen zu Isolation, Quarantäne, Reisequarantäne und weiteres.
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Knigge für den Hundespaziergang
Ein Spaziergang mit dem Hund kann etwas Schönes sein – wenn sich Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer ihrer Verantwortung bewusst sind und sich an gewisse Regeln halten. Leider kommt es gerade im Landwirtschaftsgebiet und im Wald immer wieder zu Konflikten und Reklamationen. Wer folgende Regeln einhält, trägt viel dazu bei, die Toleranz gegenüber Hunden zu fördern. - Hunde müssen sich bewegen können und brauchen Freilauf, Spiel und Spass. Unbedingt darauf zu achten ist, dass der Vierbeiner sich nicht im Kulturland (beispielsweise Felder und Wiesen, Anpflanzungen, Weiden) oder in fremden Gärten austobt. - Der Hundekot ist unbedingt aufzunehmen und die Hundekotsäcklein müssen im dafür vorgesehenen Robidog entsorgt werden. - Während der Hauptsetz- und Brutzeit vom 1. April bis 31. Juli sind Hunde im Wald und an Waldsäumen ausnahmslos an der Leine zu führen. - Leinen Sie den Vierbeiner an, wenn Ihnen Spaziergänger, Kinder, Radfahrer, Jogger und andere Passanten entgegenkommen. Gerade Menschen, die sich vor Hunden fürchten, sind dankbar für diese Art von Respekt. - Bei Begegnungen mit anderen Hunden gilt das Motto «Entweder sind alle Hunde an der Leine oder gar keiner». Wenn man also jemandem begegnet, der sein Tier an der Leine führt, ist es Ehrensache, dass man sein Tier auch anleint. Der Gemeinderat dankt für Ihre Unterstützung