An- und Abmelden

Einwohnerkontrolle - Zuzug

Herzlich willkommen in Ramlinsburg. Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit Zuzug persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle anmelden. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

Schweizerinnen und Schweizer

Pass oder Identitätskarte

Heimatschein oder Familienbüchlein, wenn vorhanden

Krankenkassenausweis

Anmerkung: Personen ab 18 Jahren gelten als Einzelpersonen.

Ausländerinnen und Ausländer
Bei Zuzug aus einer anderen Baselbieter Gemeinde bzw. Zuzug EU Bürger aus der ganzen Schweiz:

Reisepass

Ausländerausweis

Krankenkassenausweis

Bei Zuzug aus einem anderen Kanton (Staatsangehörige Nicht EU Bürger):

Reisepass

Ausländerausweis

zwei Passfotos (ab 2. Lebensjahr, Drittstaatenangehörige ab Geburt) - dies ist nicht nötig bei BürgerInnen aus EU-/EFTA-Ländern.

Krankenkassenausweis

Bei Zuzug aus dem Ausland:

Reisepass

zwei Passfotos (ab 2. Lebensjahr, Drittstaatenangehörige ab Geburt)

Arbeitsvertrag oder Visa Ermächtigung

Die Anmeldung ist gebührenfrei.

Meldepflicht

Haus- und Wohnungsvermieter sind verpflichtet, Mietantritt und Mietbeendigung innert 14 Tagen der Gemeinde zu melden. Siehe auch Drittmeldepflicht für Vermieter:

Umzug innerhalb von Ramlinsburg
(Adressänderung innerhalb der Gemeinde Ramlinsburg)
Die neue Anschrift muss der Gemeindeverwaltung innert 14 Tagen mitgeteilt werden.

Wegzug

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Damit wir Sie aus unserem Register austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen abmelden.

Schweizerinnen und Schweizer

Pass od. Identitätskarte

Wegzugsadresse

Ausländerinnen und Ausländer

Pass od. Identitätskarte

Ausländerausweis

Wegzugsadresse

Abmeldung ins Ausland

Nehmen Sie rechtzeitig im voraus Kontakt mit der Kantonalen Steuerverwaltung auf. Meldepflichtigen Angehörigen der Armee oder des Zivilschutzes wird empfohlen, sich rechtzeitig mit dem Kreiskommando in Verbindung zu setzen.

Angehörige des Zivilschutzes

Kontaktstelle: Zivilschutzverbund ARGUS, Hintergasse 20, 4416 Bubendorf, 061 935 90 83 / 079 730 76 22; christof.brueggerbubendorf.bl.ch
Die Abmeldung ist gebührenfrei.

Geburten

Die Geburt eines Kindes wird der Gemeindeverwaltung direkt von den Zivilstandsämtern gemeldet (weitere Informationen)

Einwohnerkontrolle - Zuzug

Herzlich willkommen in Ramlinsburg. Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit Zuzug persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle anmelden. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

Schweizerinnen und Schweizer

Pass oder Identitätskarte

Heimatschein oder Familienbüchlein, wenn vorhanden

Krankenkassenausweis

Anmerkung: Personen ab 18 Jahren gelten als Einzelpersonen.

Ausländerinnen und Ausländer
Bei Zuzug aus einer anderen Baselbieter Gemeinde bzw. Zuzug EU Bürger aus der ganzen Schweiz:

Reisepass

Ausländerausweis

Krankenkassenausweis

Bei Zuzug aus einem anderen Kanton (Staatsangehörige Nicht EU Bürger):

Reisepass

Ausländerausweis

zwei Passfotos (ab 2. Lebensjahr, Drittstaatenangehörige ab Geburt) - dies ist nicht nötig bei BürgerInnen aus EU-/EFTA-Ländern.

Krankenkassenausweis

Bei Zuzug aus dem Ausland:

Reisepass

zwei Passfotos (ab 2. Lebensjahr, Drittstaatenangehörige ab Geburt)

Arbeitsvertrag oder Visa Ermächtigung

Die Anmeldung ist gebührenfrei.

Meldepflicht

Haus- und Wohnungsvermieter sind verpflichtet, Mietantritt und Mietbeendigung innert 14 Tagen der Gemeinde zu melden. Siehe auch Drittmeldepflicht für Vermieter:

Umzug innerhalb von Ramlinsburg
(Adressänderung innerhalb der Gemeinde Ramlinsburg)
Die neue Anschrift muss der Gemeindeverwaltung innert 14 Tagen mitgeteilt werden.

Wegzug

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Damit wir Sie aus unserem Register austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen abmelden.

Schweizerinnen und Schweizer

Pass od. Identitätskarte

Wegzugsadresse

Ausländerinnen und Ausländer

Pass od. Identitätskarte

Ausländerausweis

Wegzugsadresse

Abmeldung ins Ausland

Nehmen Sie rechtzeitig im voraus Kontakt mit der Kantonalen Steuerverwaltung auf. Meldepflichtigen Angehörigen der Armee oder des Zivilschutzes wird empfohlen, sich rechtzeitig mit dem Kreiskommando in Verbindung zu setzen.

Angehörige des Zivilschutzes

Kontaktstelle: Zivilschutzverbund ARGUS, Hintergasse 20, 4416 Bubendorf, 061 935 90 83 / 079 730 76 22; christof.brueggerbubendorf.bl.ch
Die Abmeldung ist gebührenfrei.

Geburten

Die Geburt eines Kindes wird der Gemeindeverwaltung direkt von den Zivilstandsämtern gemeldet (weitere Informationen)