An- und Abmelden
Einwohnerkontrolle - Zuzug
Herzlich willkommen in Ramlinsburg. Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit Zuzug persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle anmelden. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Pass oder Identitätskarte |
Heimatschein oder Familienbüchlein, wenn vorhanden |
Krankenkassenausweis
|
Anmerkung: Personen ab 18 Jahren gelten als Einzelpersonen.
Bei Zuzug aus einer anderen Baselbieter Gemeinde bzw. Zuzug EU Bürger aus der ganzen Schweiz:
Reisepass |
Ausländerausweis |
Krankenkassenausweis |
Reisepass |
Ausländerausweis |
zwei Passfotos (ab 2. Lebensjahr, Drittstaatenangehörige ab Geburt) - dies ist nicht nötig bei BürgerInnen aus EU-/EFTA-Ländern. |
Krankenkassenausweis |
Reisepass |
zwei Passfotos (ab 2. Lebensjahr, Drittstaatenangehörige ab Geburt) |
Arbeitsvertrag oder Visa Ermächtigung |
Die Anmeldung ist gebührenfrei.
Meldepflicht
Haus- und Wohnungsvermieter sind verpflichtet, Mietantritt und Mietbeendigung innert 14 Tagen der Gemeinde zu melden. Siehe auch Drittmeldepflicht für Vermieter:
Umzug innerhalb von Ramlinsburg
(Adressänderung innerhalb der Gemeinde Ramlinsburg)
Die neue Anschrift muss der Gemeindeverwaltung innert 14 Tagen mitgeteilt werden.
Wegzug
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Damit wir Sie aus unserem Register austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen abmelden.
Pass od. Identitätskarte |
Wegzugsadresse |
Pass od. Identitätskarte |
Ausländerausweis |
Wegzugsadresse |
Abmeldung ins Ausland
Nehmen Sie rechtzeitig im voraus Kontakt mit der Kantonalen Steuerverwaltung auf. Meldepflichtigen Angehörigen der Armee oder des Zivilschutzes wird empfohlen, sich rechtzeitig mit dem Kreiskommando in Verbindung zu setzen.
Kontaktstelle: Zivilschutzverbund ARGUS, Hintergasse 20, 4416 Bubendorf, 061 935 90 83 / 079 730 76 22; christof.bruegger@bubendorf.bl.ch
Die Abmeldung ist gebührenfrei.
Geburten
Die Geburt eines Kindes wird der Gemeindeverwaltung direkt von den Zivilstandsämtern gemeldet (weitere Informationen)
Einwohnerkontrolle - Zuzug
Herzlich willkommen in Ramlinsburg. Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit Zuzug persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle anmelden. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Pass oder Identitätskarte |
Heimatschein oder Familienbüchlein, wenn vorhanden |
Krankenkassenausweis
|
Anmerkung: Personen ab 18 Jahren gelten als Einzelpersonen.
Bei Zuzug aus einer anderen Baselbieter Gemeinde bzw. Zuzug EU Bürger aus der ganzen Schweiz:
Reisepass |
Ausländerausweis |
Krankenkassenausweis |
Reisepass |
Ausländerausweis |
zwei Passfotos (ab 2. Lebensjahr, Drittstaatenangehörige ab Geburt) - dies ist nicht nötig bei BürgerInnen aus EU-/EFTA-Ländern. |
Krankenkassenausweis |
Reisepass |
zwei Passfotos (ab 2. Lebensjahr, Drittstaatenangehörige ab Geburt) |
Arbeitsvertrag oder Visa Ermächtigung |
Die Anmeldung ist gebührenfrei.
Meldepflicht
Haus- und Wohnungsvermieter sind verpflichtet, Mietantritt und Mietbeendigung innert 14 Tagen der Gemeinde zu melden. Siehe auch Drittmeldepflicht für Vermieter:
Umzug innerhalb von Ramlinsburg
(Adressänderung innerhalb der Gemeinde Ramlinsburg)
Die neue Anschrift muss der Gemeindeverwaltung innert 14 Tagen mitgeteilt werden.
Wegzug
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Damit wir Sie aus unserem Register austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen abmelden.
Pass od. Identitätskarte |
Wegzugsadresse |
Pass od. Identitätskarte |
Ausländerausweis |
Wegzugsadresse |
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Nehmen Sie rechtzeitig im voraus Kontakt mit der Kantonalen Steuerverwaltung auf. Meldepflichtigen Angehörigen der Armee oder des Zivilschutzes wird empfohlen, sich rechtzeitig mit dem Kreiskommando in Verbindung zu setzen.
Kontaktstelle: Zivilschutzverbund ARGUS, Hintergasse 20, 4416 Bubendorf, 061 935 90 83 / 079 730 76 22; christof.bruegger@bubendorf.bl.ch
Die Abmeldung ist gebührenfrei.
Geburten
Die Geburt eines Kindes wird der Gemeindeverwaltung direkt von den Zivilstandsämtern gemeldet (weitere Informationen)