Lebenshilfe

Sozialhilfe / Schuldenberatung
Kontaktieren Sie die Sozialberatung Bubendorf, Frau C. Zwahlen Tel. 061 935 91 84.

Arbeitslosigkeit, Job- und Lehrstellensuche
Falls Sie von Arbeitslosigkeit betroffen sind oder sich bei Ihnen eine solche abzeichnet, wenden Sie sich sofort an die Regionale Arbeitsvermittlung (RAV) Liestal! Warten Sie nicht zu, bis die Kündigungsfrist abgelaufen ist oder Sie kurz vor Beendigung derselben stehen. Für die Jobsuche stehen Ihnen u.a. die nachfolgenden Links zur Verfügung:

Jooble

Jobs im Kanton Basel-Landschaft

Lehrstellenbörse

www.jobagent.ch

www.renego.ch

Partnerschaftsprobleme - Ehekrisen - Beziehungsschwierigkeiten

Hilfe finden Sie zum Beispiel > hier

Was ist zu tun bei einem Todesfall?

Es ist empfehlenswert, sich schon in gesunden Tagen Überlegungen betreffend einen Todesfall in der Familie zu machen. Es erleichtert später den Hinterbliebenen, alles Nötige vorzukehren. Folgende Anordnungen müssen bei einem Todesfall möglichst rasch getroffen werden:

1.      Den Arzt benachrichtigen
Nach Eintritt des Todes muss der Arzt benachrichtigt werden. Er stellt die Todesbescheinigung aus. Stirbt jemand überraschend nachts Zuhause oder brauchen die Angehörigen Hilfe, ist es angezeigt, den Arzt sofort zu benachrichtigen. Ist aber der Tod voraussehbar und die Situation mit dem Arzt besprochen, kann der Morgen abgewartet werden. Bei Tod im Spital oder Heim wird die Bescheinigung durch den Spital- oder Heimarzt ausgestellt. Die Angehörigen melden sich mit den Ausweisschriften des Verstorbenen auf dem Patientenbüro und erfahren dort die weiteren Schritte.

2.      Herrichten des oder der Toten
Das Herrichten des oder der Toten sollte so rasch wie möglich geschehen. Die Gemeindeschwester der Spitex Lausen plus ist auf Wunsch dabei behilflich (Merkblatt siehe Beilage).

3.      Meldungen
Ist der Tod in der Gemeinde Ramlinsburg eingetreten, haben die Angehörigen diesen persönlich bei der Einwohnerkontrolle (Gemeindeverwaltung) zu melden. Diese erstattet Meldung (inkl. Unterlagen) an das Zivilstandsamt. Stirbt jemand in einem Heim oder Spital, hat die Meldung direkt an das zuständige Zivilstandsamt der Gemeinde, in welcher sich das Heim/Spital befindet (z.B. APH zum Gritt, Niederdorf = Zivilstandsamt Waldenburg, Kantonsspital Liestal = Zivilstandsamt Liestal) zu erfolgen. Mitzubringen sind die Todesbescheinigung und das Familienbüchlein. Die Zivilstandsämter erstatten Meldung an das Erbschaftsamt, das alles Weitere im Zusammenhang mit Nachlass und Steuern veranlasst.

4.      Art der Bestattung
Anlässlich der obenerwähnten Meldung wird – sofern die Bestattung in Ramlinsburg stattfindet - auch die Bestattungsart (Erdbestattung oder Kremation) und die Zuweisung des Grabes vereinbart. EinwohnerInnen von Ramlinsburg werden in Basel kremiert. Die Reservation des Termins für die Kremierung erfolgt i.d.R. durch die Gemeindeverwaltung. Erst wenn der Zeitpunkt für die Kremation festgelegt ist (frühestens 48 Std. nach eingetretenem Tod), kann der Bestattungstermin mit den nachgenannten Stellen vereinbart werden.

5.      Besprechung mit dem Pfarramt
Der definitive Bestattungstermin ist nun mit dem Pfarrer zu vereinbaren. Wer es wünscht, kann schriftliche Angaben über den Lebenslauf des oder der Verstorbenen mitnehmen. Der Pfarrer organisiert den Organisten und bespricht das Notwendige mit der Sigristin.

6.      Bestellen des Sarges und Überführen der Leiche
Die Angehörigen organisieren die Bestellung des Sarges und die Ueberführung der Leiche. Gemeindeverwaltung, Zivilstandsamt etc. vermitteln auf Wunsch Adressen von Sargschreinern, Leichentransporten und/oder Bestattungsinstituten. Der Sargschreiner übernimmt das Einsargen der Leiche und auf Wunsch den Transport in die Leichenhalle Bubendorf bis zur Kremation bzw. Erdbestattung resp. den Transport ins Krematorium Basel. Nach erfolgter Kremation kann auf Wunsch das gleiche Unternehmen beauftragt werden, die Urne abzuholen und zum Ort an welchem die Abdankungsfeier stattfindet zu bringen. Da der Sarg resp. die Urne vor der Bestattung für gewisse Zeit im Gotteshaus verbleibt, ist die Sigristin vorgängig über den Eintrefftermin zu informieren. 

7.      Todesanzeigen und Leidzirkulare aufgeben
Bei verstorbenen Einwohner(n)Innen die in der Gemeinde Ramlinsburg angemeldet sind, beauftragt die Gemeindeverwaltung auf Wunsch der Hinterbliebenen die BAZ (Basler Zeitung) und die bz (basellandschaftliche Zeitung) die amtlichen Kleinanzeigen zu veröffentlichen. Auf Wunsch können die Angehörigen einen kurzen Zusatztext (z.B. Bestattung im engsten Familienkreis) verlangen. Aufträge für private Todesanzeigen erfolgen durch die Angehörigen selbst. Die Erstellung von Leidzirkularen kann bei Druckereien in Auftrag gegeben werden.

8.      Übrige Benachrichtigungen
Neben Verwandten und Bekannten sind zu benachrichtigen:
- Versicherungen (AHV, Unfall- und Lebensversicherungen) und Banken,
- Krankenkasse,
- Arbeitgeber, Pensionskassen
- Vereine und Institutionen, welchen der oder die Verstorbene angehört hat.

9.      Vorbereitung der Abdankung
Abdankungsfeiern in Ramlinsburg finden immer um 14.30 h statt. Um 14.00 h ertönt das Glockengeläut des Schulhauses als Information an die ortsansässigen Personen. Zwecks Ablauf der Zeremonie ist die Sigristin vorgängig zu kontaktieren.

Grabvorbereitung: Die Gemeindeverwaltung erteilt den Auftrag zur Grabvorbereitung an den Totengräber. Sie bestellt im Falle einer Erd- oder Urnenbestattung auch ein Holzkreuz (als Übergangslösung bis zur Fertigstellung des Grabsteines) oder im Falle einer Beisetzung im Gemeinschaftsgrab ein Namensschild mit dem Namen des oder der Verstorbenen. Das Holzkreuz wird vom Totengräber direkt abgeholt und am Grab platziert. Das Namensschild beim Gemeinschaftsgrab wird von der Gemeindeverwaltung montiert.

Leidmahl: Mit dem Restaurant sind die nötigen Vereinbarungen treffen. I.d.R. werden die nächsten Angehörigen, auswärtige Trauergäste und allfällige Sargträger eingeladen.

Blumenschmuck: Die Angehörigen sind für die Organisation des Blumenschmucks im Gotteshaus (inkl. Sarg oder Urne) besorgt. In Ausnahmefällen ist die Sigristin dabei behilflich.

Sargträger: Bei einer Erdbestattung sind die Sargträger von der Trauerfamilie (Nachbarn, Freunde) zu stellen. In Ausnahmefällen hilft die Sigristin bei der Organisation derselben.

10.  Finanzielle Fragen
Die finanziellen Fragen sind im Bestattungs- und Friedhofreglement der Gemeinde Ramlinsburg geregelt. Dieses kann auf Wunsch bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder ab dem Internet heruntergeladen werden. Es empfiehlt sich, alle Rechnungsbelege im Zusammenhang mit der Bestattung aufzubewahren (für Erbschafts- und Steuerangelegenheiten).

11.  Sonderregelung für Auswärtige
Der Gemeinderat kann auch die Bestattung von auswärts verstorbenen, in der Gemeinde nicht angemeldeten Personen, bewilligen wenn besondere Gründe vorliegen. In solchen Fällen haben die Gesuchsteller für die Grabstätten- und Bestattungskosten aufzukommen.