Aufgaben der Gerichte
Kantonsgericht in Liestal
Berufungs- und Beschwerdeinstanz gegen Urteile der erstinstanzlichen Gerichte und gegen Entscheidungen des Regierungsrates, Sozialversicherungsprozesse, Gerichtsverwaltung.
Straf- und Jugendgericht in Muttenz
Gericht für Strafprozesse bzw. für Strafprozesse gegen Jugendliche
Zivilkreisgerichte
Zivilkreisgericht Ost (Bezirke Liestal, Sissach, Gelterkinden und Waldenburg)
Zivilkreisgericht West (Bezirke Arlesheim und Laufen)
Zivilprozesse, Rechtsöffnungen und Konkurseröffnungen, Rechtsauskünfte im Zivilrecht
Friedensrichterämter
15 Friedensrichterkreise
Schlichtungsverhandlungen in Zivilprozessen, Entscheide bis CHF 2'000.-
Steuer- und Enteignungsgericht in Liestal
Abteilung Steuergericht
Die Abteilung Steuergericht ist als erstinstanzliches Gericht zuständig zur Beurteilung von Rekursen gegen Entscheide der kantonalen Steuerverwaltung, der kantonalen Taxationskommission oder eines Gemeinderates in den Bereichen Staatssteuern, Gemeindesteuern, Grundstückgewinnsteuern, Handänderungssteuern, Katasterschätzungen, Erbschafts-und Schenkungssteuern, Quellensteuern als auch von Beschwerden gegen Entscheide der Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft oder der kantonalen Militärverwaltung in den Bereichen direkte Bundessteuern, Verrechnungssteuern und Wehrpflichtersatzabgaben .
Abteilung Enteignungsgericht
Erstinstanzliche Beschwerdeinstanz gegen Verfügungen der Gemeinden betreffend Vorteilsbeiträge für kommunale Erschliessungsleistungen in den Bereichen Wasser, Kanalisation und Strassen. Ferner zuständig für Entscheide über die vorzeitige Besitzeinweisung des Gemeinwesens und für die Beurteilung von Klagen aus Enteignungsentschädigung.
Zivilprozesse
d.h. Klagen auf Forderungen, Schadenersatz, Nachbarrecht etc. nehmen ihren Anfang in der Regel beim Friedensrichteramt am Wohnsitz der beklagten Partei, worauf die Friedensrichterin bzw. der Friedensrichter die Parteien zu einem Schlichtungsversuch vorlädt und den Streit - soweit es nicht um mehr als CHF 2'000.- geht - auch entscheiden kann.
Misslingt der Schlichtungsversuch in Fällen, in denen die Friedensrichterin bzw. der Friedensrichter keine Entscheidung fällen darf, kann der Kläger den Fall vor das zuständige Zivilkreisgericht weiterziehen.
Direkt vor das Zivilkreisgericht, d.h. ohne Anrufen des Friedensrichters, sind u.a. folgende Streitigkeiten zu bringen:
- Klagen auf Ehescheidung
- Rechtsöffnungsbegehren
- Streitigkeiten aus Arbeitsrecht
Streitigkeiten aus Wohnungs- und Geschäftsraummiete oder wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung am Arbeitsplatz sind weder beim Friedensrichteramt noch beim Zivilkreisgericht, sondern bei den entsprechenden Schlichtungsstellen in Liestal anzubringen:
- Schlichtungsstelle für Mietangelegenheiten
- Schlichtungsstelle für Gleichstellung von Frau und Mann im Beruf.
Allen anderen Prozessen ist ein Entscheid der Verwaltung oder einer unteren Gerichtsinstanz vorausgegangen, welcher eine Rechtsmittelbelehrung über den Weiterzug enthält. Das Strafgericht wird bei Verbrechen und Vergehen aufgrund der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft tätig.
Rechtsauskunftsstellen für das Zivilrecht sind die Zivilkreisgerichte.