Aufgaben

Abteilung Steuergericht
Die Abteilung Steuergericht ist als erstinstanzliches Gericht zuständig zur Beurteilung von Rekursen gegen Entscheide

  • der kantonalen Steuerverwaltung in den Bereichen Staatssteuer, Grundstückgewinnsteuer, Handänderungssteuern, Erbschafts-und Schenkungssteuern, Quellensteuer, direkte Bundessteuer und Verrechnungssteuer
  • der kantonalen Erlass- und Taxationskommission in den Bereichen Härtefälle bei Staatssteuern und Steuererlasse
  • einer Gemeinde in den Bereichen Gemeindesteuern (Verzugszins) und Katasteranzeigen
  • des Amtes für Militär und Bevölkerungsschutz im Bereich Wehrpflichtersatzabgaben

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Abteilung Enteignungsgericht

Die Abteilung Enteignungsgericht ist Beschwerdeinstanz bei Verfügungen betreffend Gebühren und Vorteilsbeiträge für Erschliessungsleistungen (z. B. in den Bereichen Wasser, Kanalisation und Strasse). Sie beurteilt ausserdem Beschwerden gegen den Kostenverteiler (Ausgleichszahlungen und Umlegungskosten) im Baulandumlegungsverfahren. Ferner ist die Abteilung Enteignungsgericht zuständig für Entscheide über die vorzeitige Besitzeinweisung des Gemeinwesens und die Festsetzung der Enteignungsentschädigung.

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