Gesetzlicher Auftrag
Das Steuer- und Enteignungsgericht ist zuständig für die Rechtsprechung in denjenigen Sachgebieten, die ihm durch die Gesetzgebung zugewiesen sind. (Die Zuständigkeiten der einzelnen Abteilungen finden Sie unter Aufgaben .)
Inhaltlich ist das Gericht bei seiner Entscheidfindung an das objektive Recht gebunden. Der rechtsstaatliche Rahmen, wie das Verfahren abläuft, wird in der Bundesverfassung, in der Kantonsverfassung und in anderen Erlassen vorgeschrieben. Ziel ist es, diese Vorgaben einzuhalten und gleichzeitig die formellen Abläufe so kundenfreundlich wie möglich zu gestalten.
Das Verfahren vor dem Steuergericht ist kostenpflichtig. Der Kostenvorschuss berechnet sich nach dem Streitwert der Sache.
Wie wird der Auftrag umgesetzt?
Es gelten folgende Richtlinien:
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Sofortige Bestätigung der eingehenden Klagen, Rekurse und Beschwerden
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Klare und einheitliche Fristvorgaben für Eingaben der Parteien
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Feststellung des entscheidwesentlichen Sachverhalts von Amtes wegen
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Ablauf der Verhandlungen in einem für die Prozessparteien nachvollziehbaren und verständlichen Rahmen
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Ansetzung des Verhandlungstermins nach Abschluss des Schriftenwechsels, unter angemessener Rücksichtnahme auf die Verfahrensbeteiligten
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Verständliche Begründung des Gerichtsentscheids innert drei Monaten nach mündlicher Eröffnung
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Publikation ausgewählter Entscheide in geeigneter Form und Frist
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