Enteignungsgericht
Fristen
Rechtsmittelfristen können nicht erstreckt werden. Andere Fristen können auf entsprechendes schriftliches Gesuch hin verlängert werden. Fristerstreckungsgesuche sind schriftlich und im Doppel, innert laufender Frist, einzureichen. Mehr darüber erfahren Sie unter " Häufig gestellte Fragen zum Verfahren ".
Rechtsmittelfristen können nicht erstreckt werden. Andere Fristen können auf entsprechendes schriftliches Gesuch hin verlängert werden. Fristerstreckungsgesuche sind schriftlich und im Doppel, innert laufender Frist, einzureichen. Mehr darüber erfahren Sie unter " Häufig gestellte Fragen zum Verfahren ".
E-Mail / Fax
Per e-mail oder Fax können (vorläufig noch) keine Eingaben rechtsgültig eingereicht werden.
Per e-mail oder Fax können (vorläufig noch) keine Eingaben rechtsgültig eingereicht werden.
Publikumsöffentlicheit
Die Parteiverhandlungen und die Urteilsberatungen der Abteilung Enteignungsgericht sind grundsätzlich öffentlich.
Die Parteiverhandlungen und die Urteilsberatungen der Abteilung Enteignungsgericht sind grundsätzlich öffentlich.