Enteignungsgericht


Fristen
Rechtsmittelfristen können nicht erstreckt werden. Andere Fristen können auf entsprechendes schriftliches Gesuch hin verlängert werden. Fristerstreckungsgesuche sind schriftlich und im Doppel, innert laufender Frist, einzureichen. Mehr darüber erfahren Sie unter " Häufig gestellte Fragen zum Verfahren ". 
E-Mail / Fax
Per e-mail oder Fax können (vorläufig noch) keine Eingaben rechtsgültig eingereicht werden.
Publikumsöffentlicheit
Die Parteiverhandlungen und die Urteilsberatungen der Abteilung Enteignungsgericht sind grundsätzlich öffentlich.

Kontakt

Adresse   
Steuer und Enteignungsgericht
des Kantons Basel-Landschaft
Abteilung Enteignungsgericht
Gitterlistrasse 5
4410 Liestal
Telefon 061 552 57 83

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