Organisation

Das Steuer- und Enteignungsgericht besteht aus zwei Abteilungen:

- Abteilung Steuergericht


- Abteilung Enteignungsgericht


Die beiden Abteilungen werden je von einem Präsidium geleitet. Der Abteilung Steuergericht gehören acht Richterinnen und Richter, der Abteilung Enteignungsgericht vier Richterinnen und Richter an, wobei sich die Abteilungen aus den Richterinnen und Richtern der anderen Abteilung ergänzen.


Jede Abteilung des Gerichts behandelt ihre Fälle selbständig.



Gerichtsorganigramm


Eine namentliche Auflistung aller Gerichtsangestellten und der nebenamtlichen Richterinnen und Richter finden Sie unter Kontaktstellen .


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