Zwangsmassnahmengericht
Das Zwangsmassnahmengericht ist zuständig für die Anordnung von strafprozessualer Haft gegen die beschuldigte Person. Im Weiteren beurteilt es unter anderem die Rechtmässigkeit geheimer Überwachungsmassnahmen wie die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs, die Überwachung mit technischen Überwachungsgeräten, die Überwachung von Bankbeziehungen sowie die verdeckte Ermittlung. Gegen Entscheide des Zwangsmassnahmengerichts kann beim Kantonsgericht, Abteilung Strafrecht, Beschwerde eingereicht werden.