Zwangsmassnahmengericht

Das Zwangsmassnahmengericht ist zuständig für die Anordnung von strafprozessualer Haft gegen die beschuldigte Person. Im Weiteren beurteilt es unter anderem die Rechtmässigkeit geheimer Überwachungsmassnahmen wie die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs, die Überwachung mit technischen Überwachungsgeräten, die Überwachung von Bankbeziehungen sowie die verdeckte Ermittlung. Gegen Entscheide des Zwangsmassnahmengerichts kann beim Kantonsgericht, Abteilung Strafrecht, Beschwerde eingereicht werden.

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Adresse
Zwangsmassnahmengericht
Strafjustizzentrum
Grenzacherstrasse 8
Postfach 810
4132 Muttenz
Telefon 061 552 32 00

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