Hinweise und Erklärungen

Welche Geschäfte sind auf www.baselland.ch abrufbar?
Es sind sämtliche Vorlagen an den Landrat sowie alle parlamentarischen Vorstösse (Postulate, Motionen usw.) online zu finden, ausgenommen - aus Gründen des Datenschutzes - Berichte der Petitionskommission sowie Vorlagen betreffend Einbürgerungen.
Ab Januar 1998 sind sämtliche Geschäfte im Volltext zu finden, ebenso die wichtigsten Vorlagen aus den Jahren 1996 und 1997.
Ab Januar 1995 sind zumindest sämtliche Geschäftstitel und Beschlüsse abrufbar.
Die Geschäfte vor Januar 1995 sind unvollständig aufgeführt, d.h. es sind nur jene Geschäfte zu finden, die 1997 noch nicht beraten waren.


Wann sind die Geschäfte auf www.baselland.ch abrufbar?
Vorstösse (Motionen, Postulate, Interpellationen): In der Regel am Tag, an dem sie eingereicht werden, d.h. am Tag einer Landratssitzung.
Vorlagen: In der Regel am Tag nach der Überweisung an den Landrat.
Kommissionsberichte: in der Regel am Tag nach Vorliegen des Berichts.


Wie findet man ein bestimmtes Geschäft?
Sofern Sie ungefähr wissen, wann das Geschäft eingereicht wurde oder welche Nummer dem Geschäft zugeordnet ist, dürften Sie über die "Übersicht: Geschäfte des Landrats" ziemlich schnell ans Ziel kommen.
Eine andere Möglichkeit ist, sich der Suchmaschine zu bedienen.


Hängige Geschäfte
Neben der chronologischen Auflistung der Geschäfte des Landrats werden zusätzlich die noch offenen - die hängigen Geschäfte - aufgeführt. Die hängigen Geschäfte sind aufgeteilt in mehrere Kategorien: Hängig im Parlament sowie hängig in den einzelnen Direktionen. Diese Listen werden laufend auf dem neusten Stand gehalten und ändern vor allem nach einer Sitzung des Parlaments.
Das Zeichen # in den hängigen Geschäften des Parlaments bedeutet, dass der Kommissionsbericht noch ausstehend ist.


Wie bewegt man sich durch die Geschäfte des Landrats?
Mit einem Klick auf die Geschäftsnummer verzweigen Sie auf den Vorlagen- bzw. Vorstosstext .
Sofern zur Vorlage ein Kommissionsbericht vorliegt, bringt Sie ein Klick auf das Berichtsdatum zum Berichtstext.
Wurde das Geschäft im Landrat behandelt, gelangen Sie mit einem Klick auf den Beschluss direkt in die Landratsdebatte .


Fragen und Wünsche
Sofern Sie Fragen haben, richten Sie sich an die Landeskanzlei .
Gerne gehen wir auch auf Ihre Wünsche ein, die Sie an die gleiche Adresse schicken können.



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