Passerelle: Fachmatur wird der Berufsmatur definitiv gleichgestellt

11.03.2020

Ab dem Schuljahr 2020/21 werden Inhaberinnen und Inhaber einer Fachmaturität regulär mit einem kantonalen Beitrag an den Vorbereitungskurs auf die Passerelle-Prüfung unterstützt. Dies hat der Regierungsrat am Dienstag beschlossen. Somit werden sie auch künftig gleich behandelt wie Absolventinnen und Absolventen einer Berufsmaturität.

Baselbieter Inhaberinnen und Inhaber einer Fachmaturität, welche den einjährigen Vorbereitungskurs zur Ergänzungsprüfung Passerelle besuchen, erhalten im Rahmen eines Pilotprojekts seit drei Jahren einen kantonalen Beitrag an das Schulgeld. Ab Schuljahr 2020/21 wird diese Regelung dauerhaft eingeführt. Absolventinnen und Absolventen einer Berufsmaturität werden bereits seit 2005 mit einem Beitrag unterstützt. Mit dem Regierungsratsbeschluss bleiben die beiden Abschlüsse weiterhin gleichgestellt.

Seit dem Schuljahr 2017/18 haben 26 Inhaberinnen und Inhaber einer Fachmaturität den Vorbereitungskurs durchlaufen und die Passerelle-Prüfung mit einer Erfolgsquote von 44 Prozent im ersten und 69 Prozent im zweiten Pilotjahr abgelegt.

Schlanke Neuregelung
Die Passerelle und weitere Angebote zur Vorbereitung auf Hochschulstudiengänge sichern den unbeschränkten Zugang zur tertiären Bildung. Daher braucht es für den Einschluss der Fachmaturität in die Passerelle keine Anpassung des Kantonalen Bildungsgesetzes. Mit dem Übergang von der Pilotphase in den Regulärbetrieb werden die Aufnahmebedingungen für den Besuch des Vorbereitungskurses an diejenigen des Kantons Basel-Stadt angeglichen.